Neuausstellung Führerschein

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  • Hallo,- ich heisse Harry und wie ich bereits in der Abteilung "Ich bin neu hier" erwähnte, lebe ich seit etwa 27 Jahren in Südspanien. Beim googlen nach dem Thema "Führerschein" bin ich auf Eure Web gestossen und hoffe, Ihr könnt mir evtl. helfen oder zumindest einen Tip geben, wie ich meine "Kopfschmerzen" lindern kann.
    Folgendes:
    Ich habe im Jahr 1969 beim Bund den Führerschein für LKW (ich glaube, das war Klasse C) und für Motorrad (welche Klasse, weiss ich nicht mehr, könnte 1 gewesen sein) gemacht. Nach der Entlassung, im März 1971 wurde der Bundeswehrführerschein ohne Probleme in einen "privaten" umgeschrieben, und zwar Klasse 2. Das heisst, ich konnte privat sowohl PKW als auch LKW fahren. Die Klasse für Motorrad wurde (komischerweise) nicht berücksichtigt bzw. nicht umgeschrieben und habe damals auch keinen besonderen Wert darauf gelegt, dass das fehlte. Ich nehme an, die LKW-Erlaubniss dürfte inzwschen verfallen sein, da, wie ich erfahren habe, alle 5 Jahre eine Art Revision und Test gemacht werden muss; ich lege jedoch inzwischen auch keinen Wert mehr auf den LKW-Schein.
    UND JETZT KOMMTS: seit einigen Jahren hat mich wieder das Motorradfieber gepackt und ich kutschiere auch seit drei Jahren mit einem Motorrad (custom 125 c.c., Aquila GV) herum (ist hier mit dem Autoführerschein erlaubt,- jedoch nur bis 125 Kubik). Da ich aber nun eine grössere Maschine fahren möchte und den Führerschein hierfür benötige, müsste ich den irgendwie von den deutschen Behörden praktisch "nachausgestellt" bekommen. Das heisst, ich müsste einen neuen deutschen Führerschein bekommen mit der Erlaubnis für PKW und Motorrad (uneingeschränkte Kubik). Ein Bekannter sagte mir heute Vormittag (telefonisch), dass die die Unterlagen (und schon gar nicht die vom Bund) aus diesen Jahren noch irgendwo haben und dass das schwierig sein wird. Was meint Ihr dazu?.....Gibt es einen Weg, dass ich das von hier (Spanien) aus regeln und erhalten kann oder dass evtl. ein Bekannter mit einer Vollmacht diese Sachen abwickeln kann? Was braucht man dazu?......Und ist es wahr, dass es die Unterlagen aus dieser Zeit nicht mehr gibt? (es gab ja nur Papier und keine Computer und diesen Archivkram)....
    Ich habe den spanischen Führerschein (Klasse B) für PKW (vor 25 Jahren vom deutschen überschrieben, aber halt auch nur den B, d.h. für PKW. Ich müsste also, um Motorräder fahren zu können, den spanischen Führerschein Klasse A machen (kostet jedoch Zeit und einen Haufen Geld)......und ist im Grunde unnötig, da ich den damals (vor Jahrtausenden, klar) ja schon gemacht habe. Falls ich den B mit dem A (PKW und Motorrad) von den deutschen Behörden bekommen könnte, wäre es kein Problem, das in einen neuen spanischen umschreiben zu lassen (wurde mir bereits vom Verkehrsministerium bestätigt).
    Es würde also alles ohne grosse Aktion und total legal über die Bühne gehen,- ich sehe nur ein Problem: können die auf der Führerschienstelle das heute noch nachprüfen und mir den entsprechenden Schein ausstellen.
    Tut mir leid, dass ich Euch mit diesem Hammer bombardiere, aber da ich keinen Kontakt zu Detuschland habe bzw. jemanden der sich da erkundigen könnte, habe ich keine andere Wahl, als eine Lösung über's Internet zu suchen.
    Ich danke allen im Voraus, die mir evtl. einen Rat oder vielleicht sogar eine Lösung geben können.
    Viele Grüsse aus Spanien...............und falls ich jemandem von Euch mit irgend einem Thema das Spanien betrifft (bürokratisch oder was es auch sei) helfen kann, lasst es hören und ich werde sehen, was ich machen kann. (Ich leben lange genug hier, um so ziemlich jeden bürokratischen Krimskram zu kennen.
    ¨

  • Für Motorrad wirst wohl ein neuen machen müssen:
    Sofern Sie einen Bundeswehr-Führerschein (BW-Führerschein) besitzen bzw. innerhalb der letzten 2 Jahre besaßen, kann dieser ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden.
    Das heist du hättest 2Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr zeitgehabt alle Führerscheinklassen umzuschreiben.
    Da du die Motorradklasse damals nicht mit in den zivilen Führerschein umgeschrieben hast gibt es ja auch keine Unterlagen von dir das du je eine hattest.
    Ich weiß garnicht ob der Führerschein Klasse A überhaubt ins zivile umgeschrieben werden darf, deswegen haben die den damals vielleicht auch nicht mit ins zivile übernommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lexx ()

  • Hallo Auch von Mir. Die Motoradfahrerlaubnis, die Sie bei der Bundeswehr gemacht haben, war mit großer Wahrscheinlichkeit die so genannte Fahrerlaubnissklasse AY. Die gab es so nur bei der Bundeswehr und konnte/kann nicht auf eine zivile Fahrerlaubnisklasse umgeschrieben werden, da die Vorraussetzungen für den alten 1er nicht gegeben waren, weil das Krad Herkules( und Ihre Vorgänger allesamt) mit 200ccm zu klein war, aber für den 5er zu groß. Und auch heute, passt das einfach nicht. Da die Prüfung des weiteren schon über 30 Jahre her sind, kann man diese Fahrerlaubnisprüfung sowieso nicht mehr nachvollziehen und da auch keine Reservistenübungen gemacht wurden, ist der Dienstführerschein vernichtet worden. Die Motorradprüfungen müssen Sie also neu machen. Des weiteren würde ich an ihrer Stelle schauen, ob der LKW-Schein nicht mittlerweile seine Gültigkeit verloren hat oder ob er noch verlängert werden kann, wenn Sie nämlich das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist der Schein mit einem Augenärtztlichen Gutachten zu verlängern, bei der Ausstellenden Behörde oder der für sie zuständigen Behörde. Da müssen Sie mal die Deutsche Botschaft anrufen und nachfragen.

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.