Blinken bei Einfahrt in den Kreisel ist verboten
Jeder vierte Fahrer vergisst beim Herausfahren das Einschalten des Signals
Blinken im Kreisverkehr ist nur erlaubt, wenn der Autofahrer den Kreisel verlassen will. (Foto: dpa)
München/dpa. Autofahrer dürfen im Kreisverkehr nur blinken, wenn sie aus ihm herausfahren. Das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisel sei dagegen verboten, teilt der ADAC in München.
Denn sonst werde der Eindruck erweckt, dass der Fahrer den Kreisverkehr direkt wieder verlassen will. Innerorts vergesse etwa jeder vierte Fahrer beim Herausfahren aus dem Kreisel das Blinken.
Nicht bepflanzte, flache Mittelinseln dürfen zwar von Großfahrzeugen wie Bussen und Lkws, aber nicht von Pkws überfahren werden. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass immer derjenige Vorfahrt hat, der sich im Kreisverkehr befindet. Wer einfahren will, müsse warten.
Steht an der Zufahrt dagegen ein Schild mit der Aufschrift «Vorfahrt gewähren», gelte grundsätzlich rechts vor links. Bei zweistreifigen Kreiseln müssen Autofahrer außerdem darauf achten, wie sie sich einordnen: Befindet sich ein Fahrer kurz vor der Ausfahrt noch auf der Innenspur, sollte er besser eine Extrarunde drehen, bevor er sich und andere in Gefahr bringt.
dpa / mz