Eingeschränkte Haftung bei Unfällen mit Kindern

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  • Kinder haften nicht für Autoschäden


    Autofahrer müssen eventuelle Gefahren bei spielenden Kindern voraussehen und sich dementsprechend verhalten. Bei Schäden haften zumeist nicht die Kinder oder deren Eltern.
    Rollt das Fahrrad eines Kindes beim Spielen auf die Straße und beschädigt ein fahrendes Auto, muss der Halter die Reparaturkosten selbst tragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist. In dem Fall ließ ein Achtjähriger auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, um es weiterrollen zu lassen. Das Rad geriet auf die Straße und stieß mit einem Auto zusammen.


    Erwachsene müssen vorsichtig handeln


    An diesem entstand ein Schaden von rund 1200 Euro, außerdem fielen Kosten für ein Sachverständigengutachten in Höhe von etwa 340 Euro an. Die Richter entschieden, der Junge sei nicht haftbar. Denn er habe sich in dem Moment keine Gedanken über die Verkehrssituation gemacht. Vom erwachsenen Fahrer dagegen sei zu erwarten, im Verkehr die Gefahr zu erkennen und entsprechend vorsichtig zu fahren.


    autogazette.de

  • das kann ich nicht bestätigen dafür haben die Eltern eine Private Haftpflichtversicherung die für Schäden aufkommt, da sind die eigenen Kinder mit eingeschlossen. Und ich kann die Eltern wegen verletzung ihrer aufsichtspflicht belangen. Das war bestimmt ein Richter der kein Führerschein hat, wie langsam muß ich den Fahren um eine Gefahr die sich in einem Bruchteil einer Sekunde passiert zu erkennen. Ich frage mich wie der Richter entschieden hätte wenn das Rad ein parkendes Auto beschädigt hätte.: Tja Herr XY dem Kind trift keine Schuld, wenn sie ihr Auto wo anders geparkt hätten dann wäre nichts passiert. Es heist ja nicht umsonst Eltern haften für Kinder.

  • Meine verlinkbare Gesetzessammlung lässt mich gerade etwas im Stich, aber es gibt einen Passus im BGB (glaube dass es da drinn steht, bin mir aber nicht sicher), der besagt, das Kinder bei Verkehrsunfällen bis zu einen Alter von 10 jahren nicht direkt zur Schadensregulierung herangezogen werden können, da sie als Schuldunfähig angesehen werden. Das heist, auch wenn bis zu 10 jährige Kinder einen Unfall verursachen wird die Betriebsgefahr des Autos so hoch angesetzt, das sich ein Kind, mit einem Alter bis 10 Jahren, nicht über die Konsequensen seines Handelns bewusst sein kann aber nicht bewusst sein muss. Der Fahrzeughalter steht mit dem Schaden dann eben allein da. Und wenn er Pech hat, verletzt sich das Kind bei dem Unfall noch und der Fahrzeughalter/-fahrer darf noch die Personenschäden des Kindes (mit-)tragen. Eine heisse Kiste!!!

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Zwiebelauge ()

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