
Müssen Rentner bald zum Fahrtauglichkeits-TÜV?
Die Europäische Union plant eine Führerschein-Reform, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Darin steht auch, dass Rentnerinnen und Rentner alle fünf Jahre zum Fahrtauglichkeits-Check sollen.
- Pflicht zur Verlängerung des Führerscheins alle fünf Jahre geplant
- Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis aktuell in Deutschland unbefristet gültig
- ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sieht den EU-Entwurf kritisch
Im Jahr 2022 starben in EU-Ländern 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union will die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen erhöhen und plant deshalb unter anderem eine Führerscheinreform. Im Blick hat sie dabei auch ältere Autofahrerinnen und Autofahrer.
Künftig sollen Seniorinnen und Senioren über 70 möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nach dem Entwurf der Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal 5 Jahre befristen. So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Ob das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist noch unklar.
Rentner am Steuer: Fahrerlaubnis hat kein Verfallsdatum
In Deutschland hat die Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum. Einmal bestanden, gilt sie ein Leben lang. Davon ausgenommen ist nur ein Teil der früheren Führerscheinklasse 3. Fahrberechtigungen für Gespanne über 12 Tonnen sind bereits jetzt befristet.
Bei Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnissen kann die Führerscheinbehörde nur in begründeten Fällen eine Überprüfung anordnen. Das bestehende – so genannte anlassbezogene – System für Testverfahren hält der ADAC für ausreichend und betont, dass der Anlass nicht allein das Alter sein kann.
ADAC: Senioren keine schlechteren Autofahrer
Zwar kann es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch ist das Unfallrisiko älterer Kraftfahrer nicht außergewöhnlich hoch. Daher lehnt der ADAC die geplanten Maßnahmen, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen, ab.
Erkrankungen und Medikamente können die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen. Falls gesundheitliche Probleme festgestellt werden, sollte daher das Gespräch mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin gesucht werden, um eine Einschätzung der eigenen Fahreignung zu erhalten sowie ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten – dies gilt für alle Altersgruppen.
EU-Pläne sind nicht verhältnismäßig
Eine gesetzliche Verpflichtung von Eignungsuntersuchungen von Seniorinnen und Senioren erachtet der ADAC als nicht verhältnismäßig. Denn gerade ältere Verkehrsteilnehmende zeichnen sich in der Regel durch einen situationsangepassten Fahrstil sowie vorausschauendes Fahren aus. Riskante Manöver meiden sie.
Bisher entwickelte Testverfahren zur Überprüfung der Fahreignung zielen darauf nicht ausreichend ab. Das kann dazu führen, dass geeignete Fahrende irrtümlich als ungeeignet eingestuft werden. Hinzu kommt, dass ein positives Testergebnis dazu verleiten kann, eigene Fähigkeiten weit über den Testzeitpunkt hinaus zu überschätzen.
Alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen, sollten ihre Fahrfähigkeiten regelmäßig und vor allem selbstkritisch hinterfragen. Freiwillige unterstützende Elemente, wie ein FahrFitnessCheck, können einen positiven Beitrag zum Erhalt der eigenen Fahrfähigkeiten und zur Verkehrssicherheit leisten.