Welcher Paragraph ?

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  • Heute hätte es fast geknallt !


    Heute war ich mit Frau und Sohn unterwegs nach Wittenberg. Auf der B2 in Höhe Kemberg hätte es uns heute drei fast entschärft, wobei ich mich klar im Recht bzw. als "Geschädigter" oder Opfer sehe, sofern man davon reden kann.


    Folgende Situation :
    Ein aus Kemberg herausfahrender dunkler PKW biegt an einer Kreuzung nach links auf die B2 ab. Er hat mir nicht die Vorfahrt geschnitten - es war noch genug Platz. Ich befand mich auf der B2 in einer Tempo 70-Zone etwa 60 m vor der Kreuzung.
    Jedenfalls war der PKW also nach dem Einbiegen vor mir.
    Ich kam da mit 70 - vielleicht auch 80 angerauscht und irgendwas muss passiert sei - jedenfalls beschleunigte der Wagen nicht merklich. Kurz vor Aufhebung der 70er Zone hinter der Kreuzung entschied ich mich zum Überholen.
    Der Wagen war ein größeres japanisches Modell möglicher Weise Toyota oder Lexus.
    Als ich zum Überholen ansetzte, beschleunigte auch er. Ich schaffte es immerhin durch den Schwung den ich noch hatte mit meiner B-Säule in Höhe seines Kühlergrills zu kommen.
    Er beschleunigte weiter.
    Da die Bundesstraße an der Stelle etwas diesig ( Regen ) war und der Gegenverkehr ohne Licht fuhr bewmerkte ich den recht spät. Ehrlich gesagt schaute ich auch nach links um zu sehen, ob ich nun endlich einscheren kann. Bis zum Gegenverkehr waren es schätzungsweise noch 100 m. Er wurde immerschneller und wollte mich offensichtlich nicht vorbei lassen - unzwischen werden wir beide so um die 140 Sachen drauf gehabt haben. Meine Frau bekam schon Panik und mein Sohn sagte " Der muss doch wohl spinnen ?" - nein er schrie es mehr oder weniger !



    Ich hab den zu überholenden PKW durch Hupen auf meine Abischt, den Überholvorgang abschließen zu wollen, aufmerksam gemacht. Laut meiner Frau grinster der Typ und gab weiter Gas. Der Gegenverkehr war vielleicht noch knappe 50 m weg.
    Ich voll in die Eisen und hinter ihm eingeschert - 2 Sekunden später hätte es gekracht.
    Immerhin hat es der Gegenverkehr dann auch geschafft die Scheinwerfer anzumachen und seine Lichthupe zu testen.


    Der Typ hat weiter Gas gegeben und ich konnte nicht mehr mithalten.
    War auch nicht meine Absicht. Meine Frau war so geistesgegenwärtig sich das Kennzeichen einzuprägen. Gleich notiert !
    Fahrzeugtyp, Uhrzeit, Datum und Streckenabschnitt auch mit aufgeschrieben. Zudem hatte der Karren Werbung von einem Autohaus der Gegend drauf, die wir mit notiert haben. Der Typ saß lt. Aussage meiner Frau allein im Wagen.
    Unglücklicher Weise kam der Typ ab Eutzsch nicht mehr schnell voran. Der Verkehr war zu dicht und in Höhe Pratau war eine Ampelanlage ausgefallen. Stau.
    Das führte dazu das der Typ durch Spurwechsel oder Abbiegen der zwischen uns fahrenden Fahrzeuge plötzlich wieder vor mir war. Also schnell noch mal die Richtigkeit des Nummerschildes sichergestellt und ihn dann ziehen lassen.


    Jetzt meine Frage :
    Welcher Paragraph oder welche Bedingung kann ich als Grundlage für eine Anzeige nehmen. Denn der Typ hat es drauf angelegt das es kracht. Dem waren wir scheißegal, der hätte es drauf ankommen lassen.
    War das jetzt Nötigung ? Oder als was kann man das zur Anzeige bringen ?


    Meine Frau und mein Sohn können die Situation als Zeugen bestätigen.

  • So ärgerlich wie das für Dich ist, aber ich würde nichts machen.
    Überholen im Kreuzungsbereich ist verboten (und sie werden Dir Ortskenntnis unterstellen), außerdem warst Du zu schnell laut dort geltender Geschwindigkeitsbegrenzung.


    Laut StVO darfst Du nur überholen, wenn Du deutlich schneller als der zu Überholende bist, wenn Du sicher, ohne Andere zu gefährden, überholen kannst.
    Auf jeden Fall hast Du als Überholender im Schadensfall schuld. Man wird einfach sagen: Du hättest ja nicht überholen müssen!
    Paragraph 1


    Nicht, daß ich die Dinge gut heißen würde, wie sie gelaufen sind, aber so würde es laufen. Beruhige Dich und reagiere das nächste mal entspannter.....

  • Dünnes Eis. Denn erst mal habt ihr beide gegen den §3 der StVO( Geschwindigkeit) verstoßen. Des weiteren kommt der § 5 der StVO(Überholen) dazu. Da die Sicht bei Dir wohl eher etwas schlechter war, könnte bei Dir somit noch die unklare Verkehrslage reinkommen.


    Bekommen könntest Du den Typen allenfalls durch den § 315c STGB und zwar als "falsches Fahren beim Überholen". Ebenso könntest Du auch noch den § 1 der StVO( Grundregeln) anführen, allerdings wird der leider auch wieder Dich treffen, da auch Du durch Dein Verhalten zu der Situation begetragen hast.
    Nötigung wird eher als zweite Option dazukommen, siehe § 240 STGB.
    Du siehst, das ganze wird dann eine Sache werden, die vor dem Richter landen muss, da auch Du, laut Deiner Schilderung, ebenso gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hast. Allerdings, wenn der keine Zeugen hat, Du aber doch, dann könnte es wirklich auf die Nötigung(hier im Strassenverkehr) hinauslaufen. Du musst Dir aber auch darüber klar sein, das dass Verfahren eingestellt werden könnte, da Aussage gegen Aussage. Am besten währen Zeugen des Vorfalls, die nicht bei Dir im Auto gesessen hätten bzw. nicht aus deiner Familie kommen.
    Bei einem Unfall währe es also irgendwie dann auch auf den §9 StVG(Mitverschulden) gekommen.
    Leider habe ich meine Gesetzestexte mit den ganzen Querverweisen und meinen Kommentar auf Arbeit, dann hätte ich Dir das ganze noch etwas genauer und ausführlicher Beantworten können.


    Ach so, wenn Du etwas machen solltest, dann nur mit Anwalt, denn diese Situation, so wie Du sie geschildert hast, ist wirklich dünnes Eis und kann voll nach hinten losgehen.

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Zwiebelauge ()

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