Neue Straßenverkehrsordnung: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat der Reform der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Radfahrer sollen besser geschützt, Verstöße gegen die Rettungsgasse und Tempoverstöße härter bestraft werden.
Am Freitag, 14. Februar, hat der Bundesrat der Neufassung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Vor allem die Strafen für Tempoverstöße werden demnach deutlich verschärft: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sollen ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden.
Außerdem soll es inner- wie außerorts ab 16 km/h zu viel einen Punkt in Flensburg geben. Damit werden Tempoverstöße von schweren Lkw, Motorrädern und Pkw erstmals gleich behandelt. Aus Sicht des ADAC eine problematische Entscheidung, da diese Fahrzeugklassen ganz unterschiedliche Gefahrenpotenziale haben. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Statt einzelne Verkehrsdelikte härter zu bestrafen, sollte der Bußgeldkatalog so überarbeitet werden, dass Strafen und Taten in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen."
Nach der bisherigen Rechtslage galten sämtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Pkw und Motorräder bis 20 km/h als geringfügige Verkehrsverstöße und führten zu einem Verwarnungsgeld. Überschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts bzw. bis 40 km/h außerorts waren normale Verkehrsverstöße und führten zu einem Bußgeld und einem Punkt. Erst bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts handelte es sich um einen sogenannten groben Pflichtenverstoß, welcher zusätzlich zu einem Fahrverbot und dem Eintrag von zwei Punkten führt.
Härtere Strafen für Rettungsgassen-Rüpel
Eine weitere wichtige Änderung: Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt weiterhin 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Großes Augenmerk legt die StVO-Reform auf den Schutz der Radfahrer. Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen kostet künftig 55 Euro. Bei Behinderung sollen 70 € und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.
Mehr Klarheit soll auch bei Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, herrschen: Sie dürfen nicht verwendet werden. Die Geldbuße für ihre Nutzung beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Vom Tisch sind die Vorschläge einiger Ländervertreter, ein generelles Tempolimit auf Autobahnen und Tempo 30 in Städten als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung durch das Bundesverkehrsministerium gilt damit als sehr wahrscheinlich.
https://www.adac.de/verkehr/re…DWgwgfFhl1adQKjaKzWACYWJE
14.02.2020