Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig !

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig?


    Finanzgericht: "Gleichheitssatz der Verfassung verletzt"


    Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage eines Ehepaares aus dem Raum Oldenburg entscheiden.
    Die Berufspendler hatten gegen ihr Finanzamt geklagt, weil sie für ihre gesamten Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag auf ihren Lohnsteuerkarten eintragen lassen wollten. Die beiden Angestellten pendeln in entgegen gesetzte Richtungen 41 beziehungsweise 54 Kilometer zur Arbeit. Das Finanzamt gewährte jedoch nur einen gekürzten Freibetrag und ließ sowohl bei der Ehefrau als auch beim Ehemann die ersten 20 Kilometer unberücksichtigt - so wie es die Neuregelung vorschreibt.


    Es geht um fünf Milliarden Euro
    Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Durch diese Kürzung erhofft sich der Bund etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen.
    Die niedersächsische Landesregierung rechnet damit, dass das nun angerufene Bundesverfassungsgericht zu Gunsten des Bundes entscheiden wird. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass die neue Regelung verfassungskonform ist", sagte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU). Genauso sieht das der finanzpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Otto Bernhardt (CDU) sagte dem Fernsehsender n-tv, die Berufssphäre fange in Zukunft zu Hause und nicht mehr am Werkstor an. "Der Weg zur Arbeit ist weder Betriebsausgabe noch Werbungsaufwand für den Beruf", sagte Bernhardt.


    Ohne Aufwand gar kein Einkommen
    Nach Auffassung der Richter in Hannover gehören die Fahrten zum Arbeitsplatz dagegen zu den beruflichen Aufwendungen. Ohne die Kosten, die bei den Fahrten zwangsläufig entstehen, sei gar kein Einkommen zu erzielen. Schließlich finden nicht alle Menschen am Wohnort eine Stelle. Gemäß dem Einkommenssteuergesetz dürfe aber nur das Einkommen besteuert werden, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen bleibt. Zudem sei es unzulässig, das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum zu besteuern.
    "Wir haben schon im parlamentarischen Verfahren davor gewarnt, dass die neue Regelung verfassungswidrig sein könnte", sagte der niedersächsische Grünen-Fraktionsvorsitzender Stefan Wenzel. Eine Kürzung der Pendlerpauschale sei allerdings schon aus ökologischen Gründen sinnvoll. "Wir fordern eine lineare Absenkung der Pauschale", sagte Wenzel. Denkbar sei etwa eine Halbierung der Pauschale von 30 auf 15 Cent vom ersten Entfernungskilometer an.


    Pauschale als Strukturausgleich?
    Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) begrüßte indes die Entscheidung, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. NSGB-Verkehrsreferent Meinhard Abel erklärte, die neue Regelung benachteilige Menschen auf dem Land deutlich gegenüber Großstädtern. Die Entfernungspauschale in der früheren Form sei "ein Strukturausgleich für den ländlichen Raum".
    Der Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring, der die Klage des Ehepaares in Niedersachsen unterstützt hat, rät allen Berufspendlern, Einspruch gegen den Lohnsteuerermäßigungsbescheid für 2007 oder den Einkommenssteuerbescheid 2007 einzulegen.


    *tagesschau

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Bundesfinanzhof
    Gekürzte Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
    Der Bundesfinanzhof hält die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Zwei Klagen von Steuerzahlern leitete das oberste deutsche Steuergericht deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Es hat nun das letzte Wort und will noch 2008 entscheiden.

    Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale. Deutschlands oberstes Steuergericht teilte in München mit, dass es deshalb zwei Klagen von Steuerzahlern zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet habe. Karlsruhe will noch 2008 endgültig über die Pauschale entscheiden. Mit der Pendlerpauschale können Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden. 2004 wurde der Betrag auf einheitlich 30 Cent je Kilometer gekürzt. Nach einem Beschluss der großen Koalition können seit 1. Januar 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist. Dagegen haben viele Steuerzahler geklagt.


    Pendlern geht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kein Geld verloren, wenn sie nichts tun und die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden.


    Pendler können den Angaben zufolge aber auch Einspruch einlegen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale nicht kippt, können dann jedoch Steuerrückzahlungen und Zinsen fällig werden.

    ASX GA0 Intro+ 4WD CVT 2.0

    Spritmonitor.de


    Suzuki V-Strom DL650AL4


    645293.png


  • Die Bundesregierung will vor einer Änderung der entsprechenden Gesetze erst noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese wird aber nicht vor dem Ende des Jahres erwartet. Also können die Finanzämter fast das ganze Jahr nur nach wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen entscheiden. Echt Klasse...

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Zwiebelauge ()

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diesen lesen zu können.