Führerschein mit 17 - 58% der deutschen sind dafür !
Das Unfallrisiko junger Fahranfänger in der Altersgruppe 18 bis 24 Jahre ist besonders groß. Doch was kann man tun?
Ab 1. Januar 2006 können sich in einem Modellversuch junge Leute in verschiedenen Bundesländern melden und einen Antrag auf „Begleitendes Fahren ab 17“ stellen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es diese Möglichkeit seit 01. Januar 2007.
Die 17-Jährigen erhalten die Bestätigung, dass sie eigenverantwortlich das Fahrzeug führen und die gleiche Verantwortung im Straßenverkehr übernehmen wie alle anderen Verkehrtsteilnehmer auch.
Die Begleitpersonen sind zwar nicht als „Fahrlehrer“ tätig, übernehmen aber eine wichtige Rolle. Sie stehen dem Mädchen oder Jungen als Ansprechpartner zur Verfügung, entweder vor oder nach der Fahrt, auch für Hinweise während der Fahrt oder zur Mäßigung, wenn das Tempo zu forsch wird. Die gemeinsame Teilnahme an einer Informations-/Vorbereitungsveranstaltung ist deshalb besonders wichtig. Die Begleitpersonen müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass der Fahranfänger die Konsequenzen trägt für evt. Auflagenverstöße der Begleiter. In Sachen Anhalt haben sich bisher 62 und in Sachsen 45 junge Leute für diesen Weg entschlossen. Sie drücken schon fleißig die Schulbank. In anderen Bundesländern macht dieses Programm bereits erfolgreich Schule.
Knapp 58% der Bundesbürger sind nach einer neuen Forsa-Umfrage für den Führerschein mit 17 und dem daran anschließenden 1 Jahr "begleitendem Fahren". Hierbei werden aber starke Unterschiede in den Meinungen der verschiedenen Bundesländer deutlich. Die Forsa will dafür die Gründe bei mangelhafter Informationspolitik und zu wenig Reformbereitschaft bei den regionalen Länderregierungen erkannt haben. Während im Saarland und in Sachsen die Zustimmung bei über 80% liegt, haben Jugendliche in Thüringen ganz schlechte Karten. Im Freistaat zwischen Altenburg und Eisenach sind nur 25% der Einwohner für den Führerschein ab 17. Jeder dritte Thüringer ist also dagegen.
Aus diesem Grund noch einmal die wichtigsten Fragen. Was ist das für ein Führerschein?
Es wird eine Prüfungsbescheinigung erteilt, in der die Begleitperson eingetragen ist. Die Bescheinigung berechtigt nur für Fahrten im Inland mit der eingetragenen Begleitperson. Da in der Bescheinigung kein Foto enthalten ist, ist immer der Personalausweis mitzuführen.
Wird dann der Kartenführerschein bei Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch zugestellt?
Nein, er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.Eine Weiterfahrt mit der Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag möglich.
Wer darf Begleiter werden?
Er muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen und höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Was haltet ihr davon ?