Führerschein mit 17

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  • Führerschein mit 17 - 58% der deutschen sind dafür !


    Das Unfallrisiko junger Fahranfänger in der Altersgruppe 18 bis 24 Jahre ist besonders groß. Doch was kann man tun?
    Ab 1. Januar 2006 können sich in einem Modellversuch junge Leute in verschiedenen Bundesländern melden und einen Antrag auf „Begleitendes Fahren ab 17“ stellen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es diese Möglichkeit seit 01. Januar 2007.
    Die 17-Jährigen erhalten die Bestätigung, dass sie eigenverantwortlich das Fahrzeug führen und die gleiche Verantwortung im Straßenverkehr übernehmen wie alle anderen Verkehrtsteilnehmer auch.
    Die Begleitpersonen sind zwar nicht als „Fahrlehrer“ tätig, übernehmen aber eine wichtige Rolle. Sie stehen dem Mädchen oder Jungen als Ansprechpartner zur Verfügung, entweder vor oder nach der Fahrt, auch für Hinweise während der Fahrt oder zur Mäßigung, wenn das Tempo zu forsch wird. Die gemeinsame Teilnahme an einer Informations-/Vorbereitungsveranstaltung ist deshalb besonders wichtig. Die Begleitpersonen müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass der Fahranfänger die Konsequenzen trägt für evt. Auflagenverstöße der Begleiter. In Sachen Anhalt haben sich bisher 62 und in Sachsen 45 junge Leute für diesen Weg entschlossen. Sie drücken schon fleißig die Schulbank. In anderen Bundesländern macht dieses Programm bereits erfolgreich Schule.
    Knapp 58% der Bundesbürger sind nach einer neuen Forsa-Umfrage für den Führerschein mit 17 und dem daran anschließenden 1 Jahr "begleitendem Fahren". Hierbei werden aber starke Unterschiede in den Meinungen der verschiedenen Bundesländer deutlich. Die Forsa will dafür die Gründe bei mangelhafter Informationspolitik und zu wenig Reformbereitschaft bei den regionalen Länderregierungen erkannt haben. Während im Saarland und in Sachsen die Zustimmung bei über 80% liegt, haben Jugendliche in Thüringen ganz schlechte Karten. Im Freistaat zwischen Altenburg und Eisenach sind nur 25% der Einwohner für den Führerschein ab 17. Jeder dritte Thüringer ist also dagegen.


    Aus diesem Grund noch einmal die wichtigsten Fragen. Was ist das für ein Führerschein?
    Es wird eine Prüfungsbescheinigung erteilt, in der die Begleitperson eingetragen ist. Die Bescheinigung berechtigt nur für Fahrten im Inland mit der eingetragenen Begleitperson. Da in der Bescheinigung kein Foto enthalten ist, ist immer der Personalausweis mitzuführen.


    Wird dann der Kartenführerschein bei Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch zugestellt?
    Nein, er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.Eine Weiterfahrt mit der Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag möglich.


    Wer darf Begleiter werden?
    Er muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen und höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.


    Was haltet ihr davon ?

  • Zitat

    Geschichte

    Bereits im Januar 2003 wurde nach intensiven Vorbereitungen das Modellkonzept "Begleitetes Fahren ab 17" auf dem 41. Verkehrsgerichtstag in Goslar als Maßnahme zur längerfristigen Senkung der Unfallzahlen Jugendlicher mehrheitlich begrüßt. Der dort präsentierte Vorschlag greift den Ansatz einer längerfristigen fahrpraktischen Vorbereitung von Fahranfängern auf und bindet ihn in ein Gesamtkonzept ein, das umfassend auf die deutschen Fahrausbildungsgegebenheiten abgestellt ist.
    Ausdrücklich wird im Abschluss-Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt, Bergisch Gladbach, August 2003) der Unterschied zu ausländischen Modellen betont:
    Dieses Modell stellt einen Unterschied zu den ausländischen Modellen (Österreich, Frankreich, Belgien, Schweden, Norwegen) dar, in denen der Begleiter in die Fahrausbildung vor dem Fahrerlaubniserwerb integriert ist.


    Im April 2004 hat Niedersachsen den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" eingeführt, im Juni 2005 haben die Bundesländer Hamburg und Bremen mit eigenen Konzepten nachgelegt. Seit Juli 2005 gibt es eine bundesweite Rahmenregelung.


    Quelle: www.degener.de



    http://www.degener.de/info_und_neues/fahren_ab17_01.shtml


    http://www.begleitetes-fahren.de/index.html


    Sachsen ist übrigens schon seit 03/2006 mit dabei. :richtig


    Ich finde es ein sehr interessantes Projekt und halte es auch für sehr gut und :richtig

  • :richtigHallo Leute,
    also ich und meine Frau haben es unseren Sohn ermöglicht den Führerschein ab 17 zu machen. Er hat im September damit angefangen und da war er noch 16. Jetzt ist er im Januar fertig geworden. Bedingt durch seine Lehre konnte er nur 1x in der Woche zur Fahrschule. Am 22. Januar hatte er Geburtstag und darf jetzt fahren. Er hat die Theorie mit 0 Fehler und die Praxis beim 1. Mal bestanden. Er fährt gut und ich denke es ist ein sinnvolles Projekt. Der Schein ist rosa und die berechtigten Personen sind darauf vermerkt. Übrigens kostet jede berechtigte Person die eingetragen wird knapp 6 Euro. Sein richtiger Führerschein liegt schon beim Ordnungsamt den braucht er dann zu seinem 18. nur noch abholen.
    Übrigens wer vor dem Abholen seines Führerscheines noch mal eine Prüfung ablegt kann seine Probezeit um ein halbes Jahr verringern. :richtig


    Gruß Micha

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