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Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
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Für Österreich schwer von mir zu beantworten.
In D gibt es dafür Kfz Handel- und Handwerksversicherungen, in denen die sogenannte Werkstattobhut mitversichert ist. Im Falle eines Sachschadens durch Unfall müsste eine Vollkasko bestehen. Da die normalerweise eine Selbstbeteiligung beinhaltet, müsste den Rest die Werkstatt selbst zahlen; sofern sie kein Vollkasko hat oder überhaupt keine Versicherung müsste sie eh alles selbst zahlen.
Das setzt allerdings voraus, das man den Nachweis des Schadens führen kann. Deshalb sind die in nervigen Großwerkstätten auszufüllenden Übergabeprotokolle manchmal doch sehr wichtig.So der Traktor ermittelt werden kann, müssten auch Unfallspuren an ihm zu finden sein. Das wäre die einfachste Lösung.
Zu optimistisch wäre ich nicht.
Gruß
Manfred -
Das ist ja schon ein heftiger Schaden.
Wenn das Auto auf den Grundstück der Werkstatt geparkt war, müsste diese dann auch für die Sicherheit sorgen und auch versichert sein.
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