Hallo, bin jetzt nen bissl ratlos,
am 6. April wurde ich angehalten und eine Alkohohlkontrolle gemacht, ok ich hatte was getrunken Stunden vorher, wurde angehalten und durfte dann weiter fahren.
Jetzt im Dezember kommt mein Bescheid mit Fahren unter Alkohohl vorsätzlich.
Gibt es nun die Verjährung in diesen Fällen oder doch nicht?