Verkehrskontrolle: Richter Gasfuß vergibt den Temposündern

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  • Radarfallen hält er oft für reine Abzocke. Ein westfälischer Richter spricht daher reihenweise Temposünder frei. Damit hat er eine Kontroverse über die Blitzer ausgelöst.


    Autofahrer im ostwestfälischen Herford können auf Gnade hoffen: In der vergangenen Woche hat der dortige Amtsrichter Helmut Knöner 42 geblitzte Autofahrer freigesprochen, sie müssen also dank Knöner den Bußgeldbescheid nicht bezahlen und bekommen auch keine Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg – jedenfalls vorerst. Denn der Streit könnte bei der nächsthöheren Instanz landen.



    Bis es so weit ist, hat Knöner angekündigt, auch weiter Temposünder freizusprechen. Der 62 Jahre alte Jurist hält die Gesetzeslage nämlich für lückenhaft. "Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann, wo und mit welchen Geräten geblitzt wird", sagt Knöner. Oft sei unklar, warum an manchen Orten Radarfallen aufgestellt werden, sagt Knöner. Er vermutet häufig Geldschneiderei als Motiv: "Die Gefahr der Abzocke ist da." Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. "Viele spüren den Druck der leeren Kassen", sagt Knöner.


    Der Richter unterstellt implizit, dass es in vielen Fällen bei den Radarfallen gar nicht darum geht, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden, fordert der Richter, der seit mehr als 30 Jahren am Amtsgericht seine Urteile fällt. "Es muss eine Kontrolle stattfinden. Mir fehlen konkrete gesetzliche Regeln."


    Während Knöner bei Rasern beliebt ist, bekommt der Richter ausgerechnet vom Automobilclub ADAC Kritik. "Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar", sagt der Leiter Verkehrsrecht beim ADAC, Markus Schäpe. Eine solche Regelung öffne Tür und Tor für einen "Blitzatlas" und würde Rasern einen "Freibrief" ausstellen, da Fahrer auf nicht festgelegten Strecken auch nicht geblitzt werden dürften. Das ginge zu Lasten der Sicherheit.


    Richter Knöner setzt sogar noch eins drauf und hält auch die rechtlichen Grundlagen für Foto- oder Videoaufnahmen von Temposündern für fragwürdig. Sie würden auf Basis eines Terrorabwehrgesetzes gemacht – es sei aber falsch, den Terrorparagrafen auf den Straßenverkehr anzuwenden. Der ADAC-Experte hält dagegen: "Es ist durchaus zulässig, Fotos zu machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt."


    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) dagegen gibt dem Richter Recht. Auch der Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Jörg Elsner, glaubt, dass Tempo-Messanlagen häufig zum Abkassieren installiert würden. "Die Anlagen werden nicht dort aufgebaut, wo sie am meisten Verkehrssicherheit schaffen könnten", sagt Elsner. "Stattdessen werden die Messungen an vierspurigen Ausfallstraßen gemacht, weil man da am meisten Geld verdient."



    Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. "Wir kannten so einen Fall noch nicht", sagt ein Behördensprecher.


    Im Bundesverkehrsministerium reagiert man auf die Frage nach dem Fall Knöner überrascht – eine Prüfung der bestehenden Rechtslage und eventueller Gesetzeslücken ist im Ministerium derzeit kein Thema.


    Wohl aber beim Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied bereits zweimal, dass zu schnelle Autofahrer geblitzt werden dürfen. Richter Knöner interpretiert das Urteil freilich etwas anders: Die Verfassungsrichter hätten im Sommer dieses Jahres zwar Foto- und Videoaufnahmen für rechtmäßig erklärt, wenn sie der Sicherheit im Straßenverkehr, also dem Schutz der Allgemeinheit, dienen. Doch genau das zweifelt er ja an: "Die Frage ist: Geht es um Verkehrssicherheit oder um ganz was anderes?"


    Wer geblitzt wird, kann sich übrigens nicht einfach auf Knöners Urteile berufen und die Zahlung des Bußgeldes verweigern. "Jedes Urteil ist eine individuelle Entscheidung und gibt keinen Aussetzungsgrund für andere Ordnungswidrigkeitsverfahren", erklärt der Kölner Verkehrsrechtsanwalt Michael Bücken.


    Laut Knöner kann man sich auf sein Urteil berufen – aber "es bleibt natürlich offen, ob ein Richter an einem anderen Gericht meiner Argumentation folgen wird". Der 62-Jährige will in den nächsten drei Wochen etwa 30 weitere Temposünder ohne Strafe ziehen lassen, wie er am Mittwochabend in RTL ankündigte.



    zeit.de

  • Dieser Richter verdient dass Bundesverdienstkreuz!!!




    In den Augen der Menschen kann man in der heutigen Zeit, nicht mehr die Zufriedenheit, Glücklichkeit und das Wohlergehen sehen. Stattdessen wird es verdrängt von Angst, Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit.


    (Yasin Subas) 08.03.2012

  • Iss klar.....


    Spätestens wenn dein Kind innerorts mit 80 km/h totgefahren wurde, denkst du anders.


    Wenn in Deutschland nicht mehr überwacht wird, bricht die Anachie aus. Das merkt man ja jetzt schon, es gibt Sachen, die werden seltenst bis nie kontrolliert z.B. Scheinwerfereinstellung und ich stelle jeden Abend fest, mindestens jedes 5. Fahrzeug blendet oder ist nur einäugig unterwegs.


    Wenn man geblitzt wird, sollte man sich in ertster Linie über sich selbst ärgern, nicht der Blitzer ist Schuld, sondern man ist nur mal erwischt worden.

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