Werbung mit Visitenkarten an Autos verboten
Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, muss mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. So urteilte jüngst das OLG Düsseldorf (Az. IV-4RBs-25/10). Demnach musste ein Autohändler 200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Genehmigung der Stadt seine Visitenkarten auf Parkplätzen hinter Scheibenwischern anbrachte. Die Richter des Düsseldorfer OLG hatten dies damit begründet, dass das Anbringen von Werbung für den Autoankauf auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zweck diene. Da hier das private Fahrzeug des Halters einbezogen werde, bedarf es in solchen Fällen aufgrund der Persönlichkeits- und Besitzrechte des Fahrzeugbesitzers dessen Zustimmung.
Laut ADAC ist bei vielen Autohändlern, die „wild“ mit Visitenkarten werben, höchste Vorsicht geboten. Eine Umfrage des Automobilklubs hat ergeben, dass knapp 75 Prozent der Befragten unzufrieden mit den Kaufangeboten waren. Daher rät der Klub, sich keinesfalls von derartigen Händlern überrumpeln zu lassen. Wer sein Auto privat verkaufen möchte, sollte das Fahrzeug unbedingt von einem Experten begutachten lassen. Beim Verkauf dringend empfohlen wird ein Vertragsformular mit einem Haftungsausschluss. Damit wird verhindert, dass der Verkäufer für Mängel am Fahrzeug zwei Jahre lang haftet.
(Auto-Reporter.NET/sr)