Urteil: Keine GEZ für Rechner im häuslichen Büro
Das hessische Verwaltungsgericht hat ein Machtwort gesprochen: Für PCs im häuslichen Arbeitszimmer müssen keine Rundfunkgebühren gezahlt werden - allerdings müssen dazu in den eigenen vier Wänden bereits Geräte angemeldet sein:
Der Bewohner eines Einfamilienhauses hatte dagegen geklagt, dass er für den Computer in seinem heimischen Arbeitszimmer GEZ-Gebühren zahlen soll. Er argumentierte vor Gericht, dass er bereits für seine privat genutzten Empfangsgeräte die Rundfunkgebühren zahlt. In seinem Keller hatte er sich ein Büro eingerichtet, in dem weder ein Radio noch ein Fernseher standen - lediglich ein PC mit Internetanschluss war vorhanden.
Im März 2008 schickte ihm der Hessische Rundfunk einen Gebührenbescheid, gegen den der Mann jedoch Einspruch eingelegte. Vorm Frankfurter Verwaltungsgericht wurde entschieden, dass die Heranziehung zu Rundfunkgebühren gegen den Staatsvertrag verstößt und somit rechtswidrig ist. Gegen diese Entscheidung legte der Hessische Rundfunk wiederum Einspruch ein, sodass jetzt das Hessische Verwaltungsgericht gefragt war.
Dort bestätigten die Robenträger das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Somit müssen keine Rundfunkgebühren für den PC im heimischen Arbeitszimmer gezahlt werden, wenn noch andere Geräte in der Privatwohnung genutzt werden.
Die Richter haben keine Revision gegen ihre Entscheidung zugelassen
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