Fahrverbot nach Straftat
Bundesjustizminister Heiko Maas will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der einen Führerscheinentzug für Straftäter regelt. Damit soll es für Richter möglich werden, Fahrverbote auszusprechen, wo sonst eine Geldstrafe erteilt würde. Beispiele sind etwa Ladendiebstahl oder Steuerhinterziehung.
"Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt.", so Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber dem "Spiegel".
Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen, meinte der Minister. Im Einzelfall solle aber das jeweilige Gericht entscheiden.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag
Eigentlich war spekuliert worden, dass dieses Gesetz früher kommt und schon 2016 gelten könnte. Das Fahrverbot ist ein Vorhaben aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag. Darin heißt es: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."
Mitteldeutsche Zeitung