Viele Autofahrer benutzen Blitzerwarner, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. CDU und FDP wollen die Geräte für die Starenkästen nun
freigeben. Für Raser bedeutet das trotzdem kein Freibrief.Navigationsgeräte bieten sie bereits standardmäßig an, und als App sind sie gratis verfügbar:
Blitzerwarner, die den Autofahrer vor Starenkästen und Blitzautomaten warnen. Was dagegen weniger bekannt ist: Wer einen Blitzerwarner im
Fahrzeug anwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 23.1b der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es drohen 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.
Die Möglichkeit,dass Autofahrer auf Blitzern hingewiesen werden, wollte der Gesetzgeber bereits vor zehn Jahren aushebeln und verankerte den entsprechenden Passus in der StVO. Die Erziehungsmaßnahme lief allerdings ins Leere. Es ist bisher kein Fall eines Bußgeldes wegen Anwenden eines Geräts zur Anzeige von "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bekannt. Auch ein rechtskräftiges Urteil dazu gibt es nicht.
Trotzdem besteht das Verbot nach wie vor. Verkehrspolitiker von CDU und FDP wollen nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" die Blitzerwarnern nun auch offiziell teilweise legalisieren. Navigationssysteme oder Handy-Apps sollen künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit einem fest
installierten Blitzer rechnen müssen. Einen entsprechenden Antrag wolle die Union jetzt in den Bundestag einbringen.
Der Verkehrsexperte der Fraktion, Thomas Jarzombek (CDU), sagte: "Wir wollen zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine Grenze ziehen." So
genannte Starenkästen – Boxen mit Blitzautomaten – seien an Unfallschwerpunkten installiert. "Da ist es sinnvoll, wenn möglichst
viele Menschen, auch Ortsunkundige, auf diese Gefahrenstelle hingewiesen werden." FDP-Experte Oliver Luksic betonte, "das strikte Verbot von
Radarwarnern in Navigationsgeräten ist nicht mehr zeitgemäß".
Die angestrebte Legalisierung wird unterstützt vom ADAC. "Es ist nur konsequent, wenn dieser Zustand jetzt erlaubt wird", sagt Sprecher Markus Schäpe der "Welt". Der Interessenverband der Autofahrer geht mit seiner Forderung noch einen Schritt weiter. An Unfallschwerpunkten sollten Schilder
aufgestellt werden, die vor Blitzgeräten warnen, damit auch jene Autofahrer ohne Navi oder Handy darauf hingewiesen werden. "Es kann
nicht sein, dass derjenige, der den dicksten Geldbeutel hat und sich das besten Blitzerwarner leisten kann, am besten gewarnt wird." Um einem
wuchernden Schilderwald Vorschub zu leisten, müssten die Warnhinweise "handverlesen" sein.
Nach Schätzungen gibt es in Deutschland bisher rund 3800 fest installierte Blitzer, nicht jeder wurden an einer Gefahrenquelle aufgestellt. "Sie dürfen nur an Unfallschwerpunkten aufgestellt werden", fordert ADAC-Mann Schäpe, "an allen anderen Stellen drängt sich der Eindruck auf, dass sie zur
Gewinnmaximierung einzelner Kommunen beitragen sollen."
Nach dem Entwurf des Unions-Antrags spricht sich die Fraktion dafür aus,dass Navis künftig in einer Zone "von etwa 500 Metern" vor Blitzanlagenwarnen. "Damit wird der jeweilige Bereich, in dem der Fahrzeugführer besonders vorsichtig fährt, erweitert", heißt es in dem Papier.
Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sorgt der Plan zur Änderung der StVO für Kritik. Es werde immer Unfallschwerpunkte geben, an denen geblitzt werden müsse, "und die sollten aus meiner Sicht auch nicht angekündigt werden", gab GdP-Chef Bernhard Witthaut im ZDF-"Morgenmagazin" zu bedenken. Außerdem seien Radarkontrollen bei Anwohnern sowieso bekannt, wenn sie oft auf der gleichen Strecke unterwegs seien.
Ausgenommen von der angedachten Legalisierung sollen weiterhin Apps wie blitzer.de oder radarfalle.de sein, die vor mobilen Blitzgeräten warnen, die
Geschwindigkeitsübertretungen feststellen. Rasern will man auch künftig keinen Freibrief ausstellen.
welt.de