Beiträge von Lancer-Andy

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MFF - Elbetreffen 2024
Alle Infos hier im Forum Mitsubishi Elbetreffen 2024 Thema oder auf der Elbetreffen-Webseite unter www.elbe-treffen.de

    Die USA zetteln überall Kriege an, Flüchtlinge werden in den
    USA jedoch nicht aufgenommen.



    Da es nach dem 2.Weltkrieg bis heute keinen Friedensvertrag
    gibt, muss auch keine Kriegserklärung abgegeben
    werden, und für Kriegsfolgen nach der Haager Landkriegsordnung (Versorgung der
    Bevölkerung ...) keine Verantwortung übernommen werden.



    Wären die USA 2003 nicht völkerrechtswidrig in den Irak
    einmarschiert und hätten sie das Land nicht bis 2011 besetzt würde es die IS wahrscheinlich nicht geben.



    Die Zusage an die Sowjetunion im Rahmen des 2+4 Vertrags die
    Nato nicht nach Osten zu erweitern wurde gebrochen. Stattdessen wurden Lettland, Estland Litauen ..in die Nato
    aufgenommen, damit rückt die Nato immer näher an die Grenzen der Sowjetunion.
    Die Russen fühlen sich von der Nato Osterweiterung bedroht, und somit hält sich
    Putin auch nicht an Zusagen, das rechtfertigt jedoch noch lange nicht anderen
    Ländern vorzuschreiben welchen Weg sie gehen sollen.



    Beste Grüße
    Andreas

    Das die GEZ für säumige Zahler das Auto mit Ventilwächtern blockiert, ist auch rechtlich sehr umstritten, da der Wert eines Autos in der Regel
    die Forderungen der GEZ erheblich übersteigt. Außerdem wird ein Auto häufig für den Weg zur Arbeit benötigt, und um den Lebensunterhalt einer Familie zu sichern benötigt und ist somit unfändbar.


    Bei Leasingfahrzeugen ist das Leasingunternehmen ( Bank) Eigentümer und der Fahrzeughalter (Kunde) der Leasingnehmer. Woher will die GEZ wissen ob der Schuldner Eigentümer des Fahrzeugs ist?


    Das Fahrzeug blockieren wäre dann Sachbeschädigung am fremden Eigentum. Für mich stellt sich das ganze als Raubrittertum dar,und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.


    Beste Grüße
    Andreas

    Für die Flüchtlinge muss eine Europäische Regelung verbindlich vereinbart werden.
    Es kann nicht sein, das die BRD die große Masse der Flüchtlinge fast allein schultern muss.


    Anfangs war die Bundesregierung noch der Meinung – Das schaffen wir – doch jetzt zeigt sich, das
    man dem Flüchtlingsstrom nicht gewachsen ist.


    Allerdings wollen die meisten Flüchtlinge in Ungarn, Polen, Kroatien u.s.w.gar nicht bleiben, obwohl sie dort sicher vor Gewalt und Terror sind, und versorgt werden. Fast (alle) wollen nach Deutschland, weil es hier die besten Sozialleitungen gibt.



    Bei uns in Bückeburg ( Landkreis Schaumburg) sind vor ca. 3 Wochen in der Jägerkaserne 246 Flüchtlinge eingetroffen. Vor zwei Tagen noch mal 40 Flüchtlinge.Um die Versorgung der Menschen kümmern sich freiwillige Helfer des DRK des Technischen Hilfswerks... die bereits jetzt an ihre Grenzen
    kommen. Im übrigen sind die Flüchtlinge nicht mal registriert, und das nach 3 Wochen (!), ein Asylantrag ob anerkannt oder nicht,
    dauert mehrere Jahre. Ein Armutszeugnis für unsere Behörden.!


    Heute haben wir von unserer Innung eine Information zur Beschäftigung von Flüchtlingen – erhalten:

    In den ersten drei Monaten haben Flüchtlinge /Asylbewerber ein Arbeitsverbot. Danach gilt die sogenannte Vorrangigkeitsregelung d.h. dass ein Arbeitnehmer den die Arbeitsagentur/ Jobcenter für die Stelle zur Verfügung stellen kann, bevorzugt werden muss. Hat die Arbeitsagentur / Jobcenter keinen Arbeitnehmer für die Stelle zur Verfügung sind EU-Bürger zu bevorzugen. Erst dann können Asylbewerber in Abstimmung mit der Arbeitsagentur beschäftigt werden. Und auch hier gilt EUR 8,50.- Mindestlohn.Sollen die Flüchtlinge schnell in den Arbeitsmarkt, müssen die Gesetze zügig angepasst werden!


    Die Bundesregierung stellt in diesem Jahr ca. 6.5 Mrd. EURO für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung.
    Dafür sollen dann anstehende Aufgaben zurückgestellt werden, das hat Herr Schäuble bereits in einem Interview bestätigt.


    Viele der Flüchtlinge werden hier bleiben und nicht in ihre Heimat zurückkehren. Das diese Menschen uns noch Jahre auf der Tasche liegen werden ist fast sicher. Ob unsere Gesellschaft das auf Dauer akzeptierren wird bleibt abzuwarten.



    Beste Grüße
    Andreas

    Um das Thema für mich zum Abschluss zu bringen, möchte ich euch kurz schreiben wie ich zum Staatsangehörigketisausweis gekommen bin.


    Es ging um eine Erbschaftssache in den USA. Unser heimische Notar hat uns dann mitgeteilt, das wir einen Staatsangehörigkeitsausweis
    beantragen müssen, da die US-Behörden / Gerichte den Personalausweis sowie den Reisepass als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    nicht anerkennen. Ich bin damals aus allen Wollken gefallen, für mich stand damals fest, das ich mit meinem Personalausweis und Reispass die deutsche Staatsangehörigkeit besitzte. So ist es aber nicht. Unsere Amerikanischen Freunde erkennen unsere BRD-Dokumente (Perso+Reispass) bei
    Rechtssachen nicht an ! Ich habe mir dann Bücher gekauft und mich eingehend informiert.


    Jeder sollte sich mal Fragen warum im Personalausweis bei Staataangehörigkeit -DEUTSCH- eigetragen ist, korrekterweise müsste dort
    stehen - Bundesrepublik Deutschland - steht dort aber nicht. Mir ist kein Land das -DEUTSCH- heist bekannt.


    Übrigens, für Migranten,Spätaussiedler gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Einbürgerungnsurkunde nicht zu verwechseln mit dem Staatsangehörigketisausweis, das sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.


    Damit ist für mich das Thema durch.


    Beste Grüße
    Andreas




    Andreas

    Dietmar, da habe ich schon drauf gewartet:


    Deutsche Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis -Gelber Schein), = Nazi-Staatsangehörigkeit so wie in dem Link dargestellt.


    Damit ist jeder Richter am Amts-Land-Oberlandesgericht oder BGH ein Nazi, denn jeder Richter in der Bundesrepublik Deutschland
    muss einen Staatsangehörigkeitsausweis haben um sein Richteramt in der Bundesrepublik Deutschland ausüben zu können.


    Jeder Bundestagsabgeortnete besitzt einen Staatsangehörigkeitsausweis, denn nur Deutsche mit Staatsangehörigkeitsausweis dürfen
    Regierungsangelegenheiten ausüben. Selbst wenn du für den Deutchen Bundestag kandidieren willst, brauchst du einen Staatsangehörigkeitsausweis.


    Nun werdet ihr Fragen, der Cem Özdemir (Türken-Elvis) von den Grünen sitzt doch auch im Bundestag, ja richtig auch der hat einen Staatsangehörigkeitsausweis, nur eben Erworden durch Geburt oder Einbürgerung nicht durch Abstammung.



    Andreas

    An den Beziehungen beider Länder ändert sich natürlich nichts.


    Was ich damit zum Ausdruck bringen will,ist das noch nicht einmal die Franzosen den Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der
    deutschen Staatsangehörigkeit akzeptieren, und wenn ich eine süße Französin in Frankreich heiraten will,
    ich ein Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen muss.


    Von den Franzosen als EU Partner hätte ich das nicht nun wirklich nicht erwartet.


    Andreas

    Was der deutsche Personalausweis und der Reisepass wert sind, zeigen uns die Franzosen.

    Neues Gesetz ab Januar 2015 bezüglich französich-europäischer Eheschleißungen in Frankreich.


    Von den Franzosen hätte ich das nicht erwartet, wo Merkel und Hollande doch
    ein Herz und eine Seele sind, jedenfalls in den Medien. Doch soweit
    reicht die Freundschaft dann doch nicht. Echt traurig, da ja die Franzosen unsere besten Freunde sind laut Merkel ? Seht euch mal den letzten Absatz an.


    (1) Für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland genügt der Besitz eines Reisepasses oder Personalausweises nicht
    Ein klarer Nachweis der Nationalität muss vorgelegt werden (Staatsangehörigkeitsausweis).
    Gemäß den oben genannten Identitätsnachweisen lässt sich keine eindeutige Identität nachweisen.
    Das geht deutlich aus dem Grundgesetz hervor.


    Hier das Dokument der Franzosen mit deutscher Übersetzung.


    http://gelberschein.net/Inform…ement_mariage-DEUTSCH.pdf


    Beste Grüße
    Andreas

    hansi, dazu sagt das Bay.Staatsministerium Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt wenn:


    Der Besitz der deutschen
    Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er
    nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen
    als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu
    vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht,
    den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit worauf es häufig ankommt.


    @ Der Belz, Klasse, wenn du alle Dokumente deiner Vorfahren hast, bei mir hat es gut 2 Monate gedauert bis ich alles zusammen hatte. Die Unterlagen am besten von einem Notar beglaubigen lassen, Originale würde ich nicht aus der Hand geben. Anträge sind beim Landkreis / Stadt deines Wohnortes zu erhalten. Das Ausfüllen des Antrags ist etwas komplex, siehe dir hierzu auf Youtube das Video -Der Staatsangehörigkeitsausweis von Rico Handta an. Da wird ganz genau gessagt worauf es ankommt.


    Beste Grüße
    Andreas

    ach, das Bayerische Staatsministerium lügt ?


    Die Information des Bay. Staatsministerium sind doch Glasklar !


    In deimen Link - Verbreiteter Unsinn über die BRD - schreibt der Autor zur Staatsangehörigkeit doch ganz unmissverständlich:


    Personal-/Personenausweis


    Beginnen möchte ich mit dem Personalauswey.is und der Staatsangehörigkeit. Bei mir im Ausweis steht als Staatsangehörigkeit "Deutsch"
    und das finde ich absolut OK. Rein rechtlich ist es nicht die
    Feststellung der Staatsangehörigkeit, sondern lediglich ein Hinweis
    darauf. Wer, aus welchen Gründen auch immer, seine deutsche
    Staatsangehörigkeit beweisen muss, muss sich einen
    Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen lassen (natürlich
    gebührenpflichtig).
    Auch die Aussagen, dass der Personalausweis
    eigentlich Personenausweis heißen müsste, ist aus meiner Sicht
    irrelevant, denn die eigentliche Aufgabe des Ausweises ist die
    Identifizierung der Personalien, also Name, Anschrift, Adresse.
    Maßgeblich ist eigentlich immer die Frage, was sich Juristen so alles in
    ihren manchmal anders anmutenden Hirnen so ausdenken und dann in
    Gesetzesform gießen. -ZITAT ENDE-


    Ob der Autor im Personalausweis den Staatsangehörigkeitsvermerk -Deutsch - ganz O.K findet, ist unerheblich, rein Rechtlich ist es nicht die Feststellung der Staatsangehörigkeit, sondern ein Hinweis darauf, wie der Autor richtig schreibt. So sieht es das Gesetz der BRD vor.



    Im übrigen sind das die Gesetze die die BRD vorgibt, mit Ali und Mohammed will ich mich nicht auf eine Stufe stellen, da diese Leute ständig behaupten Deutsche zu sein weil sie hier schon einige Zeit Leben und einen Personalausweis haben. Diese Menschen können zwar auch ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, (siehe Information Bay.Staatministerium) Deutscher nach Abstammung §4 Abs 1 RuStaG 1913 werden diese Menschen jedoch nie nachweisen können. siehe Beitrag von Dietmar EStA Register.


    Beste Grüße
    Andreas

    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für Antragsteller zuständig die im Ausland leben, und die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen.


    In der BRD ist für die Feststellung der Staatsanghörigkeit die Landkreise, bzw die Städte zuständig. Ohne Staatsangehörigkeitsausweis kein Besitz
    der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn Deutscher nach Abstammung dann muss bis vor 1913 nachgewiesen werden. Das wird dann auch im EstA eingetragen. Hierzu eine Information aus Bayern





    Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)


    Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine
    Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen
    werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde
    ausgestellt. Der
    Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis
    über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen
    lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche
    Staatsangehörigkeit besitzt.

    Im Regelfall wird
    die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn
    zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere
    Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der
    Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest
    ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im
    Inland aufgehalten hat.


    Der Besitz der deutschen
    Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er
    nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen
    als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu
    vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht,
    den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
    festzustellen, worauf es jedoch häufig ankommt. In
    diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in
    dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund
    (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen
    sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss
    der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen,
    von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem
    01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger
    (Deutscher) behandelt wurde
    .Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage weiterer Urkunden oder anderer schriftlicher Beweismittel z.B. von Heiratsurkunden der Eltern, bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht. Zusätzlich
    hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen
    Stellen er und seine Vorfahren, jemals als Deutsche behandelt wurden.

    Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller in jeder
    Hinsicht behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen
    Behörden und Stellen einholen (z.B. bei Meldebehörden, Passbehörden,
    Standesämter, Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen usw.).


    Der
    Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde
    (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den
    Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten.
    Ein amtlicher Vordruck ist nicht eingeführt.


    Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit(Rechtsstellung als Deutscher)besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt.Die Gebühr hierfür beträgt 25,-- € Quelle:Bayerisches Staatsministerium des Innern - Nachweis Staatsangehörigkeit




    Beste Grüße
    Andreas

    hansi, Keine Einwände, nur hast eben keine nachgewiesene Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt auch nur das du
    Deutscher Staatsangehöriger bist, ob du die Staatsanghörigkeit nach Abstammung, Geburt oder Apoptiion erworben hast, steht im Staatsangehörigkeitsausweis nicht.


    Nach Ausstellung des Staatsangehörigketisausweis sind die Behörden verpflichtet, die Daten umgehend in das EStA (Elektronisches Staatsangehörigkeitsregister zu melden. Hier wird dann Eingetragen ob die deutsche Staatsangehörigkeit nach Geburt, Abstammung oder Adpotion
    nachgewiesen ist. Übrigens, Personalausweisträger werden hier nicht eingetragen.


    Jeder muss für sich selber Entscheiden, ob er den Aufwand auf sich nehmen will, alle Urkunden ( Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienstammbücher) seiner Vorfahren, am besten bis vor 1913 nachzuweisen, und den Staatsanghörigktisausweis zu beantragen. Besser Lebe ich damit nicht und mehr Geld habe ich dadurch auch nicht.


    Beste Grüße
    Andreas

    OlafSt Wikipedia ist nicht immer korrekt, da gebe ich dir Recht, doch schaul mal hier


    Staatsangehörigkeitsgesetz § 30 der Bundesrepublik Deutschland


    1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen
    Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde
    festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich,
    für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen
    Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines
    öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen
    erfolgen.
    (2) Für die Feststellung des
    Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber
    auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern
    oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender
    Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche
    Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren
    gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
    (3)
    Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag
    festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen
    Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die
    Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen
    der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

    Zitat


    Zitat
    Der Personalausweis dient der Identifikation und dem Nachweis einer Person als Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

    Korrekt, mit dem Personalausweis bist du Bürger der Budesrepublik Deutschland, aber ohne nachgewiesene Staatsangehörigkeit, siehe
    §1 Staatsangehörigkeitsgesetz Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.



    Der Staatsangehörigkeitsausweis die auch nicht zur Identifikation einer Person, er bescheinigt eben nur die verbindlich nachgewiesene Deutsche Staatsangehörigkeit.

    Richtig, oder eben ein vergleichbares amtliches Personaldokument, das ist bei mir die Internationale Geburtsurkunde mit Passbild, die ich mir dann als Apostille von den Behörden habe beglaubigen lassen, da ich ja kein Personalausweis mehr habe. Damit kann ich mich überall Ausweisen, sogar im Ausland. Doch einige Nachteile zieht es mit sich , z.B. bei KFZ-Zulassung, hier wird immer zusätzlich eine Meldebeschinigung verlangt.


    Beste Grüße
    Andreas

    @schrekus hier eine kurze Erklärung:


    siehe BGBEG Einführungsgesetz Art.5 Personalstatut:


    (1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie
    mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten
    anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere
    durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens.
    Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
    Daher ist für Deutsche nach RuStAG das BGB sowie das StGB alte Fassung anzuwenden.


    Doch wie ist der Begriff des Deutschen, hierzu:


    Art 116 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher
    Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als
    Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als
    dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches
    nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
    (2)
    Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933
    und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen
    oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind
    auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert,
    sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen
    haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht
    haben.
    Deutscher ist wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt! - Jetzt Frage ich mal: Besitzt du die Deutsche Staatsangehörigkeit ?
    Mit deinem Personalausweis oder einem Reisepass definitiv nicht !


    Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert.


    Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1][2] sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.


    Oder schaut doch mal in das Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland:


    § 2 Begriffsbestimmungen



    (1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.


    Braucht Ihr noch mehr Erklärungen?



    OlafSt. BGB, HGB, usw. stammen alle aus dem Deutschen Kaiserreich. BGBEG zum Beispiel Ausfertigungsdatum: 18.08.1896 zuletzt geändert am 31.08.2015 so viel dazu.


    Wenn du Arbeitnehmer bist, zahlst du Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung..., ohne dich dagegen wehren zu können, ergo hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld und Hartz IV Leistungen ! Das steht natürlich auch Deutschen Staatsangehörigen nach RuStAG zu, denn wenn ich in eine Versicherung zahle, habe ich auch Anspruch auf Leistungen.
    Völliger Blödsinn was du da schreibst!


    Mir ist kein Land bekannt in dem die Staatsangehörigkeit verbindlich durch Abstammungsurkunden der Vorfahren nachgewiesen werden muss. In der BRD schon, der Staatsangehörigkeitsvermerk im Personalausweis bestätigt allenfalls die Nationalität, nicht aber die Staatsangehörigkeit.


    Jeder kann das in den Gesetzen der BRD nachlesen.


    Beste Grüße
    Andreas

    schreckus,


    Der Staatsangehörigkeitsausweis bringt einige Vorteile in zivilrechtlichen Angelegenheiten und bei Ordnungswidrigkeiten, bei strafrechlichen Angelegeneheiten wie Diebstahl, Körperverletzung oder schlimmer hast du keine Vorteile. Und auch das BGB ist bindend nur eben die alte Fassung, und die auch nur wenn du deine Deutschen Vorfahren mit Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc. bis 1913 nachweisen kannst.


    Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Als Rechtsgrundlage fungiert § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).


    Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1][2] sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz)
    nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen
    Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich
    zur widerlegbaren Glaubhaftmachung
    des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter
    Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das
    die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne
    dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.


    Beste Grüße
    Andreas

    Hallo Dietmar,


    schau Dir mal Deinen Link genauer an, unter deutsche Staatsangehörige ist sofort die Erläuterung zum Begriff
    Deutscher Staatsangehöriger und Deutscher genau erklärt.


    Filmaufnahmen regelt § 201 Strafgesetzbuch (StGB)
    nur das nichtöffentliche Wort sowie Aufnahmen sind geschützt. Da Polizisten im Öffentlichen Dienst sind, müssen Sie sich auch Filmen lassen.
    Habe ich schon zwei mal hinter mir, bei Polizeikontrollen. Allerdings dürfen die Aufnahmen nicht an Dritte weitergegeben werden oder verkauft werden.


    schreckus ja. natürlich


    Beste Grüße
    Andreas

    Der Personalausweis, Reisepass ist kein sicherer Nachweis der Deutschen Staatsangehörigkeit, es wir nur vermutet das der Ausweisinhaber
    Deutscher ist. Glaubt Ihr nicht ?


    Dann schaut doch mal bei wikipedia unter Staatsangehörigkeitsausweis rein.
    Oder mal im Grundgesetz nachlesen Art. 116 Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt....


    oder schreibt doch mal zu eurer Gemeinde: Als zuständige Behörde die mir auch mein Personalausweis ausgestellt hat, bitte ich Sie um eine
    kurze Bestätigung meiner Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland. Das bestätigen die Behörden nie.


    Was glaubt Ihr denn warum die Behörden jeden Ausländer der 4 - 5 Jahre in Deutschland lebt einen Personalausweis ausstellen ? Mit der Unterschrift auf dem Personalausweis hat der Ausweisinhaber alle Gesetze der BRD anerkannt. Außerdem ist jeder Personalausweisträger auch EU-Unionsbürger.


    Nur mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird die Deutsche Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft verbindlich nachgewiesen.
    Die Anträge bekommt Ihr bei der Ausländerbehörde des Landkreises. Es ist schon Traurig das ich als Deutscher meine Staatsangehörigkeit bei der Ausländerbehörde nachweisen muss ! Nachgewiesen müssen die Vorfahren mit Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Stammbüchern etc. ab besten bis vor 1913. Dann ist man Deutscher nach Abstammung. Die Deutsche Staatsangehörigkeit kann auch durch Geburt, Adoption oder eben Abstammung nachgewiesen werden.


    Nach Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis melden die Behörden die Daten an das Esta (Elektronisches Staatsangehörigkeitsregister) dort wird dann Eingetragen " Nachweis der Deutschen Staatsangehörigkeit nach Abstammung". Übrigens Personalausweisträger werden dort nicht eingetragen. Nachdem ich den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten hatte,haben ich mir eine Internationle Geburtsurkunde ausstellen lassen, die Geburtsurkunde zur Haager Apostille gemacht, und meinen Personalausweis bei der Gemeinde zurückgegeben. Somit bin ich auch kein EU Unionsbürger mehr.


    Bei Polizeikontrollen sage ich den Beamten gleich dass ich zur Beweissicherung eine Kamera laufen lasse, die ich immer im Handschuhfach habe.
    Dann lasse ich mir immer den Dienstausweis zeigen, zudem die Polizeibeamten verpfiichtet sind. Dienstnummer und Namen schreibe ich mir auf. Anschließend zeige meinen vom Notar beglaubigten Staatsangehörgkeitsausweis und die Haager Apostille mit dem Hinweis sie sollen die Daten mal im Esta abfragen. Das machen die dann in der Regel auch, dann ist die Kontrolle auch sehr schnell beendet, weil die Wissen der gehört nicht zum Personal der BRD.


    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis kommt man in einen anderen Rechtskreis, das BGB ist dann nur von Stand 1900 anzuwenden, nicht die aktuelle Fassung der BRD. Aber Achtung die Behörden wollen neuerdings einen Grund wissen wofür der Staatsangehörigkeitsausweis verwendet werden soll. Zu viel Deutsche im eigenen Land ist nicht Gesund.


    Beste Grüße
    Andreas