@schrekus hier eine kurze Erklärung:
siehe BGBEG Einführungsgesetz Art.5 Personalstatut:
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie
mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten
anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere
durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens.
Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
Daher ist für Deutsche nach RuStAG das BGB sowie das StGB alte Fassung anzuwenden.
Doch wie ist der Begriff des Deutschen, hierzu:
Art 116 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher
Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als
Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als
dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches
nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2)
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933
und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen
oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind
auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert,
sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen
haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht
haben.
Deutscher ist wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt! - Jetzt Frage ich mal: Besitzt du die Deutsche Staatsangehörigkeit ?
Mit deinem Personalausweis oder einem Reisepass definitiv nicht !
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert.
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1][2] sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Oder schaut doch mal in das Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Braucht Ihr noch mehr Erklärungen?
OlafSt. BGB, HGB, usw. stammen alle aus dem Deutschen Kaiserreich. BGBEG zum Beispiel Ausfertigungsdatum: 18.08.1896 zuletzt geändert am 31.08.2015 so viel dazu.
Wenn du Arbeitnehmer bist, zahlst du Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung..., ohne dich dagegen wehren zu können, ergo hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld und Hartz IV Leistungen ! Das steht natürlich auch Deutschen Staatsangehörigen nach RuStAG zu, denn wenn ich in eine Versicherung zahle, habe ich auch Anspruch auf Leistungen.
Völliger Blödsinn was du da schreibst!
Mir ist kein Land bekannt in dem die Staatsangehörigkeit verbindlich durch Abstammungsurkunden der Vorfahren nachgewiesen werden muss. In der BRD schon, der Staatsangehörigkeitsvermerk im Personalausweis bestätigt allenfalls die Nationalität, nicht aber die Staatsangehörigkeit.
Jeder kann das in den Gesetzen der BRD nachlesen.
Beste Grüße
Andreas