Schlechte Nachrichten für Besitzer von alten Schnurlos-Telefonen: Wer Modelle aus den 90er-Jahren benutzt, muss diese womöglich bald abschalten – ansonsten droht eine Strafzahlung von bis zu 1600 Euro. Die Bundesnetzagentur hat jetzt erklärt, wie Verbraucher herausfinden können, ob ihr Telefon betroffen ist.
Hunderttausende Verbraucher dürfen ihr schnurloses Telefon aus den 90er-Jahren ab dem kommenden Jahr nicht mehr benutzen. Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, wurden für eine andere Nutzung zugeteilt, wie eine Sprecherin der Bundesnetzagentur einen einen Bericht der Sendung „Plusminus“ bestätigte. Danach werden die Frequenzen künftig für den Mobilfunk genutzt. Wer ab 2009 dennoch weiterhin mit einem Telefon des Standards "CT1+" oder "CT2" telefoniert und eine Störung verursacht, muss mit einer Strafe von rund 1600 Euro rechnen.
Die ab 2009 nicht mehr zulässigen Telefone sind laut Bundesnetzagentur daran zu erkennen, dass sie teils ein „beachtliches Gewicht“ haben. Sie heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Februar mitgeteilt, dass die Frequenz für Telefone des Typs CT1+ und CT2 nicht verlängert wird. Verbände und Verbraucherschützer wurden informiert und hätten Einspruch erheben können. Doch niemand reagierte. Martin Bobrowski vom Bundesverband Verbraucherzentralen sagte Plusminus: „Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft.“
Welt Online / AFP/lw