Rotphase zum Telefonieren nutzen

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  • Handy am Ohr bei Rotlichtphase erlaubt


    Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2007 (AZ 3 Ss OWi 1050/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
    Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 € Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen.



    Wenn ein Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, besteht hingegen nach Auffassung des Bamberger Oberlandesgerichts allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben. Denn vor einer Weiterfahrt müsse der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden. Erst dann könne mit dem Fahrzeug die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit – bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons – eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten.
    Manchmal bekommt man sein Recht erst in der zweiten Instanz. Die Chancen oder Risiken eines Prozesses erläutert eine Anwältin oder ein Anwalt. Anwältinnen und Anwälte in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter http://www.anwaltauskunft.de.


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    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • solch ein Blödsinn,Sie nimmt doch weiter am Verkehr teil,oder telfoniert sie solange,bis 3 Grünphasen vorbei sind ????


    Selbst wenn Sie nur ganz kurz telefoniert,wenn Grün ist und sie ihr Handy auflegt,den Motor startet und losfahren will,ist wieder Rot.
    Also was soll das,das ist doch Behinderung.



    meine Meinung:


    Entweder rechts ranfahren zum telefonieren oder eine FSE instalieren,alles andere kostet 40 Piepen und nen Punkt.


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  • Der Auffassung der Bamberger Oberlandesrichter kann ich zwar auch nicht so ganz folgen, aber sie geht mit der StVO konform. In dem Moment, in dem der Motor steht, ist die Betriebsgefahr des Autos geringer , als wenn der Motor läuft. Weil man eben nicht gleich losfahren kann. Allerdings ist hier meine Meinung, Freisprechanlage ist die wesentlich bessere Wahl oder noch besser: gar nicht telefonieren. Denn viele Telefonate lenken den Fahrer trotz Freisprechanlage so vom Verkehrsgeschehen ab, dass es keinen Unterschied mehr macht, ob er das Telefon in der Hand hält oder nicht

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.