Schlaglöcher - wer haftet für Schäden ?

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    SCHLECHTE STRASSE
    Zahlt die Kommune meinen Schlagloch-Schaden?

    Schlechte, löchrige Straßen sieht man in vielen Orten. Durch Schlaglöcher können am Auto erhebliche Schäden entstehen. Müssen die Kommunen dann dafür aufkommen?

    Die Straßen in Wettin sind in einem schlechten Zustand. MDR-AKTUELL-Nutzer Michael Meisel ist hier mit seinem Auto in ein Schlagloch geraten. Beim Wertstatttermin stellte sich dann heraus, dass die Reifen beträchtlichen Schaden genommen haben. Er führt deshalb Klage bei der Stadt, die ihn an den sogenannten Kommunalen Schadensausgleich verweist, der zuständig ist für durch die Kommune verursachten Schäden.

    Michael Meisel legt die dort die angeforderten Belege und Beweise vor, die Antwort lässt ihn unzufrieden zurück: "Der Kommunale Schadensausgleich hat mit einem offensichtlich vorformulierten Schreiben geantwortet, dass es nicht nachweisbar ist, dass es bei diesem Loch passiert ist. Außerdem werden wir darauf hingewiesen, dass wir nach Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung ja Vorsicht walten zu lassen haben und wir drum herum hätten fahren können." Doch warum reagiert der Kommunale Schadensausgleich so? "Damit könnte man ja jeden Anspruch einfach Abbügeln", kritisiert Meisel.

    KSA hat noch nie direkt für ein Schlagloch bezahlt


    Zwei, drei Mal aufs Jahr komme es vor, dass jemand im Rathaus vorspreche wegen Schlaglochschäden auf kommunalen Straßen, teilt das Bürgermeisteramt auf unsere Anfrage mit. Die Fälle leite man an den Kommunalen Schadensausgleich weiter, an den KSA, wo die Schäden dann reguliert würden – oder eben auch nicht, wie Klaus Kocks sofort einschränkt, seines Zeichens Pressesprecher der KSA.

    Ihm sei jedenfalls kein einziger Fall in Erinnerung, wo der KSA einen Schlaglochschaden von sich aus reguliert habe. Die Kommunen unterlägen zwar der Verkehrssicherungspflicht, sie seien zuständig für die Instandhaltung der Straßen in ihrem Bereich, aber eben nicht für Schäden, die durch Schlaglöcher dort entstünden: "Zur Verkehrssicherungspflicht gehört eine allgemeine Bereitstellung von Verkehrswegen, das ist schon so, aber die Haftung etwa für Schlaglöcher liegt in der Fahrweise des Fahrers und Halters."

    Kommunaler Schadensausgleich greift nur, wenn Inspektionspflicht verletzt wird

    Das gleiche gelte übrigens für den wesentlich gravierenderen Fall, wenn – was nicht geschehen möge – ein Baum auf das Auto von Michael Meisel gefallen wäre.

    Solange die Kommune ihren Pflichten nachgekommen sei und etwa regelmäßig den Zustand der Bäume inspiziert, so wäre ein Schaden durch einen umstürzenden Baum ebenso Pech wie ein Schlagloch zu erwischen, so der KSA-Sprecher, denn "hat nur der Herrgott den Wind zu stark blasen lassen, ist es kein Verschulden der Kommune und der Schaden bleibt leider bei dem hängen, den es getroffen hat."

    Hätte sich die Kommune allerdings schwerwiegende Versäumnisse zu Schulden kommen lassen – im Fall eines umgestürzten Baumes etwa der vorgeschriebenen Inspektionspflicht nicht nachgekommen zu sein –, dann würde unter Umständen der Kommunale Schadenausgleich sozusagen als Versicherung ins Spiel kommen, wenn die Haftpflicht greife und finanzielle Forderungen fällig würden, bei denen sich die Gemeinden, Kommunen und Landkreise gegenseitig unterstützten. "Eine Versicherung ist ein Unternehmen, das Geld verdienen will. Der Schadensausgleich ist etwas Genossenschaftliches, so etwas wie eine Solidargemeinschaft; das ist für die Bürger billiger und deshalb sinnvoll", erklärt Kocks.

    Schadenersatz für Schlaglöcher: Hin und wieder hat man im Leben Pech

    Zurück zum Schlagloch in Wettin, welches die Reifen am Fahrzeug unseres Hörers so stark in Mitleidenschaft zog, dass sie gewechselt werden mussten. Gegen die Ablehnung der Schadensregulierung könne man natürlich vor Gericht ziehen, sagt Christian Janeczek, Verkehrsrechtsanwalt aus Dresden. Janeczek hat sich bundesweit einen Namen damit gemacht, dass es ihm gelang, den Kommunalen Schadensausgleich auch für Schlaglochschäden zur Kasse bitten. Aber, schränkt der Anwalt ein, "Sie werden immer mit einer Teilschuld rechnen müssen, denn Sie dürfen als Kraftfahrzeugführer ja nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können."

    Und dann sei es vor Gericht oft die Größe des Schlagloches, wo sich die Katze in den sprichwörtlichen Schwanz beißt. "So ein Schlagloch muss ja für den Anspruch besonders groß sein; wenn es aber besonders groß ist, können sie das als Kraftfahrzeugführer auch leichter erkennen", erklärt Janeczek.

    Klare Empfehlung sowohl vom Verkehrsrechtsanwalt als auch vom Sprecher des Kommunalen Schadensausgleiches: Schlaglöchern, wenn irgend möglich, ausweichen. Falls man trotz aller Vorsicht doch eines erwischt: Hin und wieder habe man im eben Leben eben auch einfach mal Pech.



    mdr.de/s/schlaglochkosten

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Krasses Thema.

    Kommunen und Staat wiegelt ab.

    Wer kennt es nicht?

    Die zahlen auch kein Schmerzensgeld, wenn man auf öffentlichen Grund im Winter bei Glaette ausrutscht.

    Da heißt es auch, selbst schuld!!

    Aber wehe, als Privatmann und Anwohner eines Bürgersteigs hält man diesen nicht eis/schneefrei...

    Ohne weitere Worte... :gugg

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