Drängler mit Lichthupe: richtiger Umgang & Strafe
Umgang mit Dränglern
Drängler setzen die Lichthupe ein und fahren dicht auf, was bei anderen Autofahrern Angst oder Wut auslösen kann. Aber: Sind dichtes Auffahren und der Einsatz der Lichthupe wirklich immer ein klarer Fall von Nötigung? Wir erklären, was den Unterschied ausmacht, welche Strafen drohen und wie Autofahrer am besten auf Drängler reagieren.
Welcher Autofahrer kennt das nicht: Im Rückspiegel nähert sich mit hohem Tempo ein Auto, so dass im Rückspiegel nur noch ein Kühlergrill zu sehen ist, und der Drängler am Steuer versucht unter Einsatz der Lichthupe die Fahrbahn freizubekommen. Das kann Angst machen – oder wütend. Und viele fühlen sich zurecht bedrängt, wenn sie auf derart schroffe Weise aufgefordert werden, Platz zu machen. Damit diese Rücksichtslosigkeit nicht zur Gefahr wird, geben wir Tipps zum richten Umgang mit Dränglern und erklärt, wann der Einsatz der Lichthupe als Nötigung gewertet und entsprechend bestraft werden kann.
Auch wenn es schwerfällt: Autofahrer sollten möglichst gelassen bleiben, wenn ein Drängler die Lichthupe einsetzt und sehr dicht auffährt. Ärger und Wut haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Außerdem sollte man darauf achten, den durch Drängler entstandenen Druck nicht einfach auf den Vorausfahrenden zu verlagern. Wer auf der linken Spur unterwegs ist, sollte stattdessen bei der nächsten Gelegenheit nach rechts fahren und die Spur freimachen. Außerdem können Autofahrer zur Vermeidung solcher Situationen beitragen, indem sie auf der Autobahn den Verkehr von hinten im Auge behalten und auf das Überholen verzichten, wenn sich ein deutlich schnelleres Fahrzeug nähert.
Autofahrer sollten sich keinesfalls von Dränglern zum Rasen verleiten lassen. Auch sollten Autofahrer keinesfalls mit Ausbremsen, Ausscheren – etwa zum Verhindern von Überholmanövern – oder provozierenden Gesten reagieren. Solche Machtspielchen oder "Erziehungsmaßnahmen" bergen ein erhebliches Risiko, da der drängelnde Hintermann so zusätzlich provoziert wird. Außerdem wurde auch solches Verhalten in der Vergangenheit bereits als strafbar gewertet.
Das Benutzen der Lichthupe ist nicht in jedem Fall eine Nötigung. Denn: In Deutschland dürfen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb geschlossener Ortschaften mittels Lichthupe anzeigen, dass sie überholen möchten. Korrekt ist dabei allerdings nur ein kurzes Aufblenden. Wer jedoch mit erheblicher Gefährdung zu dicht auffährt sowie andauerndem auf- und abblendet, der macht sich der Gefährdung der Verkehrssicherheit und der versuchten Nötigung schuldig. Ob dem intensiven Drängler eine Strafe droht, hängt davon ab, wie lange und intensiv er die Lichthupe einsetzt und ob er seinem vermeintlichen Opfer seinen Willen durch gefährliches Auffahren aufzwingt.
Dränglern kann ihr Verhalten in bestimmten Fällen als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden – dann drohen empfindliche Strafen. Erstatten Betroffene Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeiwache oder telefonisch, sollten sie neben Ort und Zeitpunkt des Vorfalls auch das Kennzeichen des anderen Autos parat haben. Außerdem sollten Wagen – Marke, Modell sowie Farbe – und der Fahrer möglichst genau beschrieben werden können. Wer nicht allein unterwegs ist, sollte zudem den Namen seiner Mitfahrer angeben, damit auch diese als Zeugen befragt werden können. Denn: Ob es nach einer Anzeige tatsächlich zu einer Anklage oder dem Erlass eines Bußgeldbescheides kommt, hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Werden Ersttäter wegen Drängelns verurteilt, drohen ihnen rund 30 bis 60 Tagessätze Geldstrafe. Liegt das monatliche Einkommen bei rund 3000 Euro netto wären das also 3000 bis 6000 Euro Strafe. Zusätzlich kann ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot verhängt werden, dazu kommen zwei Punkte in Flensburg. Und: In bestimmten Fällen droht darüber hinaus sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Hat der mutmaßliche Drängler hingegen "nur" einen Abstandsverstoß begangen, wird ihm das als Ordnungswidrigkeit ausgelegt, was mit einem Bußgeld geahndet wird. Um eine strafbare Nötigung handelt es sich in solchen Fällen jedoch nicht.