Hey,
kann mir jemand sagen ob beim Lancer zb beim 2.0 DID bei der AU nur der Fehlerspeicher auf Abgasrelevante Sachen ausgelesen wird oder wird auch schon der Readiness Code ausgelesen?
Das würde mir sehr weiterhelfen.
Gruß Robert
Hey,
kann mir jemand sagen ob beim Lancer zb beim 2.0 DID bei der AU nur der Fehlerspeicher auf Abgasrelevante Sachen ausgelesen wird oder wird auch schon der Readiness Code ausgelesen?
Das würde mir sehr weiterhelfen.
Gruß Robert
Ich kopiere hier mal den Text rein ....vielleicht hilft es Dir weiter ...
seit 2008: Leitfaden 4
Leitfaden4 ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Fahrzeuge mit
Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden.
Beim Leitfaden 4 kann eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung)
komplett entfallen, falls alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt
sind: Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006, zweitens: Im Fahrzeug
sind keine Fehlercodes vorhanden, und drittens: Alle Prüfbereitschaftstests (Readinesscodes) sind gesetzt (durchgeführt).
Die EU-Richtlinie 2005/55 schreibt die Einführung von einer NOx-Kontrolle für alle Lkw ab Erstzulassung Oktober 2007 vor. Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose,
die unter diese Richtlinie fallen, sind mit heutigen OBD-Prüfverfahren
während der AU nicht prüfbar. Es wurde eine Öffnungsklausel eingeführt,
die es den Fahrzeugherstellern erlaubt, das bei Pkw bereits bekannte
Verfahren auch für Lkw anzuwenden. Dazu müssen sie das Prüfverfahren
verbindlich vorgeben sowie die eindeutige Identifizierung sicherstellen
und die entsprechenden Daten vorlegen. Eventuell vorhandene
Fehlerspeichereinträge werden gesondert bewertet und im Feld Bemerkungen
mit dem Hinweis: NOx-relevanter Eintrag vermerkt. Die Prüfung gilt dabei dennoch als bestanden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass AU-Geräte, die
nach EU-Leitfaden 1 und 2 arbeiten, nur bis zum 31. Dezember 2009
eingesetzt werden durften. Ab 1. Januar 2010 ist die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems
(UMA) Teil der HU. Anerkannte Werkstätten können den Nachweis der
Untersuchung erbringen; die Hauptuntersuchung verringert sich dann um
die entsprechenden Prüfpunkte.
Streit um Ersatz der Abgasmessung durch Fehlerspeicherprüfung
Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-Geräten
wird das Abgasverhalten während des Fahrbetriebes permanent überwacht,
eine Fehlfunktion wird dem Fahrzeugführer angezeigt. Aus dem
OBD-Speicher werden unter anderem auch die abgasrelevanten Messwerte,
auch sporadische Fehler, ausgelesen.
Der Verzicht auf eine direkte Abgasmessung bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnose, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, ist umstritten. Derzeit gilt:
Bei solchen Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen
wurden, ist dann keine Abgasprüfung notwendig, wenn die technische
Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt und wenn alle Readiness-Codes auf Null gesetzt und keine Fehler im Fehlerspeicher hinterlegt sind.[4]
Damit ist die AU-Prüfung mittels Messung am Endrohr ein
„Auslaufmodell“ – es sei denn, der Gesetzgeber würde die Regelung
ändern.
Dies fordert der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V. (ASA) (ein Interessenverband), der für seine etwa 100 Mitglieder[5] Lobbyismus
betreibt. Der ASA setzt sich (Stand 15. November 2010) für den Erhalt
der Endrohrprüfung mit einer neuen Diesel-Messtechnik (Messung der
Partikelanzahl bzw. -größe statt Rauchgastrübung) und schärfere
Grenzwerte ein.[6][7] Sie halten moderne On-Board-Diagnose-Systeme für nicht in der Lage, defekte Abgasreinigungssysteme bei Diesel-Fahrzeugen sicher zu erkennen.
Die Automobilindustrie lehnt dies ab; sie hält die Wirkprüfung am Endrohr für entbehrlich.
Ich kann dir sagen, das ich 3 mal Abgasuntersuchung nur mit Fehler auslesen bekommen habe.
Es wurde nur der Speicher mit einem OBD-Tester ausgelesen, also alles was ein Dongel und Torque auch kann.
Einmal habe ich selbst, kurz vorher den Fehler "zu geringer AGR-Durchluss", mit dem Handy gelöscht.
Ergebnis= ohne Fehler bestanden.