Hallo,
ich habe vor kurzem mit meinem Colt eine Inspektion gemacht. Dort wurde festgestellt, dass meine Winterreifen (vorne und hinten) die "Abfahrgrenze" erreicht haben. Vor ca. 2 Monaten wurde mir bereits beim Reifenwechsel mitgeteilt, dass ich die Vorderreifen ihre "Grenze" demnächst erreichen würden und ich für den nächsten Winter neue brauche. Jetzt steht bei meinem Colt aber noch TÜV an und laut meiner Werkstatt brauche ich das mit diesen Reifen nun nicht zu machen. Im Vertrauen habe ich mir also direkt neue bestellt. Jetzt habe ich aber doch nochmal selbst das ganze kontrolliert und nachgemessen.
Zunächst stell ich mir die Fragen: Was bedeutet denn "Abfahrgrenze" ? Haben bestimmte Reifentypen eine "Abfahrgrenze" ?
Ich bin jetzt einfach mal von der gesetzlich vorgeschrieben Mindestprofiltiefe ausgegangen, also 1,6 mm. Ich komme aber weder vorne noch hinten unter 3 mm, jedoch bin ich unter 4 mm.
Mir ist bekannt, das man Winterreifen unter 4 mm bald wechseln sollte. Hat meine Werkstatt damit die "Abfahrgrenze" gemeint? Würde ich damit nicht über den TÜV kommen?