Reifen haben "Abfahrgrenze" erreicht

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  • Hallo,


    ich habe vor kurzem mit meinem Colt eine Inspektion gemacht. Dort wurde festgestellt, dass meine Winterreifen (vorne und hinten) die "Abfahrgrenze" erreicht haben. Vor ca. 2 Monaten wurde mir bereits beim Reifenwechsel mitgeteilt, dass ich die Vorderreifen ihre "Grenze" demnächst erreichen würden und ich für den nächsten Winter neue brauche. Jetzt steht bei meinem Colt aber noch TÜV an und laut meiner Werkstatt brauche ich das mit diesen Reifen nun nicht zu machen. Im Vertrauen habe ich mir also direkt neue bestellt. Jetzt habe ich aber doch nochmal selbst das ganze kontrolliert und nachgemessen.


    Zunächst stell ich mir die Fragen: Was bedeutet denn "Abfahrgrenze" ? Haben bestimmte Reifentypen eine "Abfahrgrenze" ?
    Ich bin jetzt einfach mal von der gesetzlich vorgeschrieben Mindestprofiltiefe ausgegangen, also 1,6 mm. Ich komme aber weder vorne noch hinten unter 3 mm, jedoch bin ich unter 4 mm.


    Mir ist bekannt, das man Winterreifen unter 4 mm bald wechseln sollte. Hat meine Werkstatt damit die "Abfahrgrenze" gemeint? Würde ich damit nicht über den TÜV kommen?

  • Ja hat sie.

    Zitat

    Die Profiltiefe von Winterreifen muss laut Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) „am ganzen Umfang […] mindestens 1,6 mm aufweisen“. Automobilclubs wie der ADAC jedoch weisen darauf hin, dass schon ab vier Millimetern die Wintereigenschaften der Reifen signifikant nachlassen und ein sicheres und zuverlässiges Fahren nicht mehr gewährleistet werden kann.


    In Österreich sind die Gesetze strenger: Hier gilt für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern, bei Reifen mit Radialbauweise sind es sogar fünf. Dennoch raten auch hier Experten vom ÖAMTC dazu, die Reifen bereits vor Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe zu wechseln.


    Theoretisch müsstest du dennoch TÜV bekommen.

  • TÜV musst du bekommen, weil 1,6 sind als Minimum vorgeschrieben. Die 4mm bei Winterreifen sind eine Empfehlung. Allerdings kann es dir Passieren, das deine Reifen nicht mehr als Winterreifen zählen. Du also bei Schneefall mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung unterwegs bist.
    Der TÜV kann es dir auch unter sonstiges als Hinweis aufschreiben.

    Elbetreffen seit 2005 immer dabei und immer die Nr.: 05 :gut

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