Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern
Niederlage einer Klägerin: Sie hatte es als Schikane
empfunden, dass ihr Chef am ersten Tag ihrer Krankheit eine
Bescheinigung verlangte. Dies allerdings ist rechtens.
Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten
Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Chef dies
verlangt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Begründen müssen Arbeitgeber es nicht, wenn sie bereits so früh
auf die Vorlage eines Attests bestehen.
Geklagt hatte eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln.
Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber
aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest
vorzulegen.
Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber
unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Aber
erst am vierten Tag ihrer Krankheit müssen sie eine ärztliche
Bescheinigung vorlegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem
Arbeitgeber aber auch das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu
verlangen.
Arbeitgeber muss keine Gründe angeben
Die Klägerin empfand diese Anweisung als Schikane und klagte
dagegen. Der Anwalt der Klägerin sieht in der Anweisung eine
Disziplinierungsmaßnahme, weil nicht von allen Mitarbeitern verlangt
werde, am ersten Tag der Krankheit ein Attest vorzulegen. Auch
argumentierte die Klägerin, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht
hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. "Ich bin ein Mensch,
der mit Fieber zur Arbeit kommt", sagte die leitende Redakteurin, die
seit 32 Jahren beim WDR arbeitet. "Ich liebe meine Arbeit." Der WDR
wiederum hielt entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.
Die höchsten Richter bekräftigten nun die bisherige Rechtsprechung.
In Deutschland waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr
durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten
Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9
Fehltagen.
Quelle: zeit.de