Drei Verkehrsunfälle im Leben – daran ist jeder Mensch durchschnittlich beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash, kennt jedoch nicht einmal jeder
Zweite. Davon profitieren vor allem Versicherungen.Ein Verkehrsunfall kommt unverhofft. Dennoch sollte man auf solch einen Fall vorbereitet sein.
Eine aktuelle Studie beweist jedoch, dass sich die meisten Autofahrer, die unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, relativ naiv gegenüber
der gegnerischen Versicherung verhalten.
Zwar wussten 94 Prozent der befragten Autofahrer, dass sie ein Recht auf die Übernahme aller Kosten haben, 62 Prozent wussten aber auch, dass die Versicherung die Ansprüche nicht freiwillig zahlt. Hilfe in Form eines Verkehrsanwalts würden aber nur 45 Prozent in Anspruch nehmen.
"Genau in diesem Bereich besteht große Unwissenheit," sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. "Unsere Studie hat ergeben,
dass 56 Prozent der befragten Autofahrer nicht wussten, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen muss."
Von dieser mangelnden Rechtskenntnis profitieren die Versicherungen. Sie verdienen mit unberechtigten Kürzungen und unvollständigen
Schadenersatzleistungen jährlich dreistellige Millionenbeträge, indem sie beispielsweise den Restwert des Autos anheben oder die Wertminderung
des Fahrzeugs nicht berücksichtigen."Ein Anwalt wird oft erst im Streitfall hinzugezogen, aber nicht um sicherzustellen, dass der Schadenersatz auch in voller Höhe ausgezahlt wird," sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht. "Ohne Anwalt ist man dabei allerdings chancenlos, auch weil einem die Tricksereien der Versicherung häufig nicht einmal auffallen."
Bundesweit wollen Kfz-Werkstätten dem Treiben der Versicherungen nicht länger zusehen und bieten ihren Kunden "Rundum-sorglos-Pakete" an. Das heißt, die Werkstätten vermitteln ihren Kunden Rechtsbeistand, sodass sich diese nicht mehr um den Papierkram mit der Versicherung kümmern müssen.
Der Vorteil: "Indem die Werkstätten mit unabhängigen Verkehrsanwälten kooperieren, garantieren sie ihren Kunden nicht nur eine stressfreie Abwicklung
sondern auch die Auszahlung des Schadenersatzes in voller Höhe", sagt Christian Janeczek.
Die Rechte der Geschädigten:
1. Vollständige Entschädigung
Der Geschädigte hat das Recht auf die Erstattung aller Kosten. Dazu gehört auch die Gebühr für einen Anwalt und die Kosten einer Vertrauens-
oder Markenwerkstatt.
2. Unabhängiger Gutachter
Geschädigte sollten sich in jedem Fall einen unabhängigen Gutachter suchen. Ein Gutachter der Versicherung kalkuliert möglicherweise in
deren Sinne.
3. Ansprüche einfordern
Die Versicherer zahlen selten mehr, als die vom Geschädigten geforderten Ansprüche. Viele Autofahrer kennen ihre Rechte aber nicht.
Beispielsweise kann in vielen Fällen ein Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Auch Wertminderung, Schmerzensgeld oder
Haushaltsführungsschäden sind oft vergessene Positionen.
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