Bei unter 1000 Euro geht es auch ohne Polizei

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  • Leichte Unfälle auf der Autobahn sind an der Tagesordnung. Häufig kommt es dabei zu langen Staus und gefährlichen Situationen. Das muss nicht
    sein, wenn sich die Kollisionsgegner richtig verhalten. Pendler kennen das Bild: Nach kilometerlangem Autobahnstau passieren sie endlich die Unfallstelle – und sehen nichts als zwei Autos mit ein paar Beulen und Kratzern. Alle vier Minuten kommt es auf deutschen Autobahnen zu Unfällen mit Blechschaden – die meisten davon laufen glimpflich ab. Trotzdem sind besonders dichten Berufsverkehr Bagatell-Crashs für alle Beteiligten purer Stress. Dann ist es gut zu wissen, wie man sich richtig verhält.


    Wenn die kollidierten Fahrzeuge noch fahren können, sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden.
    Am besten wird der Seitenstreifen oder ein naher Parkplatz aufgesucht. Das gilt nicht als Unfallflucht, sondern ist sogar vorgeschrieben.
    Behindern verunfallte Fahrzeuge den Verkehr, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Kommt es deswegen sogar zu einem weiteren Crash – etwa am Stauende – kostet das 35 Euro. Auch die Versicherungen akzeptieren das Räumen der Fahrbahn, Ärger bei der Schadenregulierung droht nicht, solange man das Auto nicht zu weit entfernt. Ist eines der Fahrzeuge zum Weiterfahren jedoch zu sehr beschädigt, muss die Unfallstelle abgesichert und auf die Polizei gewartet werden.
    Nicht unbedingt. Bei Bagatellunfällen mit eindeutiger Schuldfrage können die Ordnungshüter außen vor bleiben. Als Grenze gelten hier etwa 1000 Euro
    Reparaturkosten. Allerdings ist die Schadenshöhe vor Ort vor allem für Laien kaum feststellbar. Schon leichte Beulen im Blech oder Risse an der
    Stoßstange können mit mehreren hundert Euro Reparaturkosten zu Buche schlagen.


    Manche Schäden fallen zudem nicht auf den ersten Blick auf. Lassen sich beispielsweise Türen nicht mehr öffnen oder verliert das Auto Flüssigkeit, sind hohe Reparaturkosten zu erwarten. Generell gilt: Im Zweifel besser die Polizei einschalten.
    Auf jeden Fall sollten die Beamten kontaktiert werden, wenn mehrere Fahrzeuge an der Kollision beteiligt waren, eines der Fahrzeuge im Ausland zugelassen ist oder einer der Fahrer keinen deutschen Wohnsitz hat.
    Um Ärger bei der späteren Schadenregulierung zu vermeiden, sollten die Unfallbeteiligten die wichtigsten Informationen selbst aufnehmen. Auch dann, wenn im Anschluss die Polizei das gleiche noch einmal macht. Am wichtigsten sind Namen und Anschrift des Unfallgegners, möglichst durch Personalausweis oder vergleichbare Dokumente belegt. Auch die jeweiligen Kfz-Kennzeichen und die Versicherungen werden notiert.


    Zudem empfiehlt es sich, den Unfallort zu fotografieren – beispielsweise mit dem Handy.
    Wer wirklich sicher gehen will, kann auch eine Skizze anfertigen, die auch Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls aufführen sollte. Am einfachsten
    geht das mit dem im Internet als Vordruck erhältlichen Europäischen Unfallberichts; der ist zwar vor allem für das Ausland gedacht, leistet
    aber auch innerhalb der deutschen Grenzen gute Hilfe.
    Im Anschluss wird das erstellte oder ausgefüllte Dokument von allen Beteiligten unterschrieben – dies gilt nicht als Schuldanerkenntnis.



    welt.de

  • Dieser Text stimmt nicht.


    Im Bundesland Brandenburg sagt das Gesetz, dass zu JEDEM Verkehrsdelikt ob mit oder ohne Personenschaden die Polizei zu rufen ist. Der Schaden kann ja z.b. auch am Flurstück entstehen. Damit ist natürlich auch eine mindest Prämie von 20€ an die Rennleitung verbunden.


    Dies wurde mir letzten auch wieder von einem Polizisten bestätigt. Andere Bundesländern handhaben das ggf. anders.

    Freundliche Grüße, euer Siggi


    Administrator eures MFF und Lakai von Kai. :gut:TT

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