Künftig wird unter anderem ein Gebühren-Aufschlag von 20% fällig, wenn der Wagen mehr als zwei Monate
zu spät zur Pflichtuntersuchung gebracht wird. Im Gegenzug soll die Plakette aber vom Tag der Untersuchung gelten,
und wird nicht auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert.
Vorgesehen ist eine einheitliche Mängelerfassung für alle Prüforganisationen (TÜV,DEKRA,KUS,GTÜ) bei denen über
5.000 (!) Mängel im System hinterlegt sind. Aus den Daten soll dann eine umfassendere Statistik aufgebaut werden.
Nach der Neuregelung soll schon bei Ausfall einer Kennzeichenleuchte keine Plakette zugeteilt werden.
Der Bundesrat stimmte dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen am Freitag zu.
Die Neuregelung soll am 1.Juli in Kraft treten.
Gruß Andreas