Gefahrgutbeförderung und Gefahrgutbeauftragter

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  • Tach auch,


    ich habe da mal eine Frage zur Beförderung von Gefahrgütern (vorwiegend UN0012; UN0312; UN0336).


    Wieweit bin ich als Versender für die Beförderung verantwortlich?
    Kann mir da evtl. jemand helfen?


    Ist hier vielleicht jemand Gefahrgutbeauftragter?

  • Soweit ich weiß, bist du verantwortlich, dass das GG den Versandort sicher verlässt.
    Die meisten Firmen machen Beweisfotos von der Ladungssicherung. Damit sind sie raus, wenn umgeladen wird und es danach nicht mehr sicher ist.
    Ihr müßt beweisen, dass ihr eurer Pflicht nachgekommen seid. Wenn ihr das nicht könnt, seid ihr mit dran.


    Ich habe Fr/Sa meinen Gefahrgut-Auffrischungslehrgang. Wenn du möchtest, frage ich noch mal genau nach.

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