Paintball - Verbot vom Gericht abgewiesen
Das «Paintball»-Spiel, bei dem sich gegnerische Teams aus realistisch aussehenden Schusswaffen mit Farbkugeln beschießen, darf nicht von den sächsischen Ordnungsbehörden verboten werden. Es verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens, teilte das Verwaltungsgericht Dresden am Freitag mit. Das Gericht hob eine Ordnungsverfügung der Stadt Bautzen auf, die dem Betreiber einer Sport- und Freizeithalle verboten hatte, dort «Paintball» anzubieten (Az. 14 K 2097/03).
Nach Ansicht der Richter liegt keine «Gefahr für die öffentliche Ordnung» vor, die das Sächsische Polizeigesetz für ein Verbot verlangt. Die Behörden waren davon ausgegangen, dass es gegen die Menschenwürde verstoße, mit realitätsnahen Waffen im Rahmen eines Kampfspiels auf Menschen zu schießen. Das Spiel bagatellisiere Gewalt bei, argumentierten sie. Nach Auffassung der Richter ist ein Zusammenhang zwischen dem Spiel und dem Hang zur Gewalt aber nicht belegt.
«Paintball» ist auch als «Gotcha» oder «Speedball» bekannt. Als «Munition» werden mit Lebensmittelfarbe gefüllte Gelatinekugeln genutzt. Die Spieler tragen eine Schutzausrüstung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Sächsischen Oberverwaltungsgericht kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden.
**Leipziger Volkszeitung**