Das Punktesystem für Verkerhssünder in Flensburg soll radikal
vereinfacht werden. Bald sollen schon acht Punkte zum Führerscheinentzug
führen, allerdings verjähren die Einträge auch schneller. Drastische
Erhöhungen sind bei den Bußgeldern geplant.
Demnach sollen „grobe“ Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren
künftig nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft
werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. „Schwere“ Delikte wie
das Fahren über eine rote Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden.
Derzeit werden diese Fälle noch mit drei bis sieben Punkten
sanktioniert. Das berichteten die „Bild“-Zeitung vom Donnerstag und die
Zeitschrift „AutoBild“.
Der Führerschein muss den Plänen zufolge
schon bei acht Punkten in Flensburg abgegeben werden – bisher bei 18
Punkten. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer bleibt es beim
sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis. Zudem sollen die Einträge künftig
einzeln verjähren: 1-Punkt-Delikte nach zwei und 2-Punkte-Delikte nach
drei Jahren.
Nach Informationen von AutoBild erfolgt bei einem Stand von vier Punkten
eine “Ermahnung“, bei sechs Punkten eine letzte “Verwarnung“. Punkte
können wie bisher durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei
Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) wird der Führerschein weiterhin
sofort entzogen. Offen ist noch, wie die insgesamt rund 47 Millionen
Altpunkte, die sich in Flensburg angesammelt haben, in das neue System
überführt werden.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, ist ein
weiteres Herzstück der Reform die Straffung der Verjährungsfristen.
Danach soll künftig jeder Eintrag im Flensburger Zentralregister einzeln
für sich verjähren – ein Eintrag der Kategorie 1 (1 Punkt) nach zwei
Jahren, ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es
gibt also keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um stets
zwei weitere Jahre, wenn innerhalb der alten Tilgungsfrist neue
Verkehrssünden hinzukommen.
Dadurch wird vermieden, dass der
Punktestand in Flensburg über einen immer längeren Zeitraum immer höher
wird (Kumulierung). Es gibt auch keine Überlappungsfristen mehr, wenn
ein neuer Verstoß vor Ablauf der Verjährung begangen wurde, aber erst
später geahndet wird – etwa, weil der Fahrer nicht sofort ermittelt
werden kann.
Nach Informationen der „AutoBild“ sollen
gleichzeitig die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung drastisch erhöht
werden. Details werden zur Zeit mit dem Bundesjustizministerium
abgestimmt. Dafür sollen Ordnungswidrigkeiten, die für die
Verkehrssicherheit belanglos sind, nicht mehr mit Punkten geahndet
werden – da zählt etwas das Fahren in eine Umweltzone ohne gültige
Plakette.
Noch im Februar wolle
Ramsauer Details seines Reformprojekts vorstellen, hieß es in beiden
Berichten. Bis dahin soll geklärt sein, wie die alten Punkte in das neue
System übertragen werden. Ramsauer hatte bereits 2011 mit Umstellungen
anfangen, er senkte etwa die Grenze für den Verlust des Führerscheins
von 20 auf 18 Punkte.
Das Verkehrszentralregister (VZR) gibt es seit
1958. Darin werden innerhalb des Kraftfahrt-Bundesamtes die Delikte und
die dafür erhaltenen Punkte der Verkehrsteilnehmer elektronisch
gesammelt.
Focus onlone