Wenn ich Dich richtig verstanden habe sollen die Fahrtrichtungsanzeiger dauernd leuchten und erst bei Betätigung des Blinkerschalters blinken??
Wenn das so sein soll sehe ich gem. der StVZO §54 evtl. Schwierigkeiten. Zitat:
" Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten..."
Kann man so oder so sehen:
- Einschalten = Aufleuchten`?
- Einschalten = Anfangen zu blinken?
Ehrlich gesagt: wenn ich jemanden vor mir habe, bei dem alle "Fahrtrichtungsanzeiger" dauerhaft an sind fahre ich rechts ran und warte, bis der 3km weg ist, da ich an dem Fahrzeug auch noch andere Defekte vermute!