Habe in der SuFu nichts passendes gefunden, deswegen mal meine Frage: Auf einem Parkplatz fahren 2 Fahrzeuge rückwärts raus und treffen sich in der Mitte. Teilschuld für beide? Was zahlt die Versicherung? Danke für die Antworten.
Ist nichts genaueres in der Einfahrt geregelt gilt die STVO, auch auf Privatgrund.
Sind beide gleichermaßen Vorfahrtsberechtigt gilt der Passus der gegenseitigen Rücksichtsnahme. Kommt es trotz allem zum Unfall wird im Regelfall 50/50 abgerechnet...
Bei Hapftplicht zahlen die Versicherungen die Hälfte des Schadens des Unfallgegners, also bleibt jeder auf einer Hälfte sitzen. Hier hilft nur Vollkasko...
Meiner Mutter ist so etwas ähnliches passiert, allerdings ist sie gestanden und ein anderer auf sie drauf gefahren. Resultat auf Parkplätzen gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme und Teilschuld für beide. Ähnlich ist das auch bei Rechts vor links in 30er Zonen.
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