Frage wegen Abschlepper

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  • Eben gerade durften wir endlich nach einandhalb Stunden wieder auf unserem privaten Stellplatz parken.


    Und zwar fuhren wir zum einkaufen was ca. 25 min dauerte.
    Als wir wieder kamen stand ein Falschparker auf unserem Parkplatz. Da ich mittlerweile die Schnauze dermaßen voll habe, da dies sehr häufig vorkommt, habe ich gleich wieder den Abschlepper rufen lassen.


    Als der dann nach 30. min da war kam auch gleich der Besitzer den ich mir erstmal ordentlich zur Brust genommen habe. Direkt vor unserem Stellplatz ist ein Schild aufgestellt das auf das Verbot hinweist.


    Nun tickte die Frau des Besitzers total aus und meinte wir würden das noch lustig finden das wir denen eins ausgewischt haben .


    Mich würde mal interessieren wie die Rechtslage ist mit den Kosten. Die Besitzer kamen ja noch "rechtzeitig". Allerdings hatte der Abschlepper schon Fotos gemacht und die Krallen ausgelegt. Allerdings war das Fahrzeug noch nicht am Haken. Trotzdem diskutierten die Parteien um Geld. Es ging dann noch darum ob Samstag ein Werkstag ist oder nicht. Bekam das leider nicht so mit. Auf jeden Fall mussten die blechen und waren stinkesauer, was mir egal war. Die konnten froh sein das ich nicht auch noch ausgetickt bin, so nen Hals habe ich.


    Aber warum mussten die jetzt, Gott sei Dank, noch bezahlen? Das Fahrzeug stand ja noch. Ich dachte erst wenn es in der Luft ist muss bezahlt werden? Und warum wurde noch über den Werkstag Samstag diskutiert. Macht das nen Unterschied ob man in der Woche oder am WE abgeschleppt wird?

  • Da ich ja 2009 viel Zeit mit ADAC-Fahrern verbringen durfte und dadurch einige nette Gespräche zustande gekommen sind, kann ich dir die fragen z.T. beantworten.


    Also Bezahlen müssen die, sobald der Abschlepper ausrückt. Wenn der Abschlepper also gerufen wurde und 20min Fahrtzeit hat und die Besitzer nach 15min kommen, dann müssen die trotzdem zahlen, weil die ja den Einsatz verursacht haben.
    Ja nach Kulanz der Abschlepper wird es dann aber ein paar € Günstiger, weil ja die Arbeit mit dem Abschleppen wegfällt.


    Wer falsch Parkt muss alle Konsequenzen tragen.


    Übrigens gilt die ganze Sache nicht für Halten. Du musst in einem solchen Fall also 3min warten. Außer das Verbot ist ein absolutes Halteverbot.


    Man darf übrigens auch auf einem Behindertenparkplatz halten. Also vor die Post fahren, auf den Behinderten Parkplatz stellen, Brief einerwerfen und wieder weg fahren ist erlaubt. Außer es steht etwas von "Absoluten Halteverbot" da. Was aber selten der Fall ist.


    Bei Einfahrten etc. ist es übrigens das gleiche. Der Gesetzgeber sagt sozusagen, dass jeder im Straßenverkehr 3min Zeit hat zu warten.


    Jetzt ist natürlich die Frage ob du hättest erst das Ordnungsamt oder die Polizei rufen müssen. Weil eigentlich darf nur diese Fahrzeuge abschleppen lassen. Ausnahme bilden hier, soweit ich weiß, nur eindeutig gekennzeichnete Privatgrundstücke. Ob ein gemieteter Stellplatz darunter fällt weiß ich nicht.


    Wenn es übrigens nicht näher erläutert steht wie "Parkverbot - Werktags 9 - 20 Uhr) dann gilt das Verbot natürlich an allen Tagen.


    So hats mir jedenfalls damals der ADAC-Fahrer erklärt. Und der müsste es ja wissen, der macht das ja öffters.

  • Unsere Wohnungsgenossenschaft hat einen Vertrag mit der Abschleppfirma . Die genaue Bezeichnung auf unserem Verbotschild:


    Privatparkplatz
    "Wiederrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."


    Wir rufen bei Falschparkern also die Firma an und die fragen welche Wohnungsgenossenschaft man ist. Bei der WIRO muss man zB. die Kosten erstmal selbst tragen und holt sie sich dann später beim Falschparker.


    Ich finde es einfach frech.


    Er wollte wohl nur 60% bezahlen weil heute Samstag ist, das wundert mich...
    Denn ich musste den Abschlepper ja schon öfters rufen. Damals kam die Fahrerein grade raus als der Abschlepper auch gerade kam. Die musste dann aber nix bezahlen...Und es handelt sich ja um dieselbe Firma.. :dk

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