Eben gerade durften wir endlich nach einandhalb Stunden wieder auf unserem privaten Stellplatz parken.
Und zwar fuhren wir zum einkaufen was ca. 25 min dauerte.
Als wir wieder kamen stand ein Falschparker auf unserem Parkplatz. Da ich mittlerweile die Schnauze dermaßen voll habe, da dies sehr häufig vorkommt, habe ich gleich wieder den Abschlepper rufen lassen.
Als der dann nach 30. min da war kam auch gleich der Besitzer den ich mir erstmal ordentlich zur Brust genommen habe. Direkt vor unserem Stellplatz ist ein Schild aufgestellt das auf das Verbot hinweist.
Nun tickte die Frau des Besitzers total aus und meinte wir würden das noch lustig finden das wir denen eins ausgewischt haben .
Mich würde mal interessieren wie die Rechtslage ist mit den Kosten. Die Besitzer kamen ja noch "rechtzeitig". Allerdings hatte der Abschlepper schon Fotos gemacht und die Krallen ausgelegt. Allerdings war das Fahrzeug noch nicht am Haken. Trotzdem diskutierten die Parteien um Geld. Es ging dann noch darum ob Samstag ein Werkstag ist oder nicht. Bekam das leider nicht so mit. Auf jeden Fall mussten die blechen und waren stinkesauer, was mir egal war. Die konnten froh sein das ich nicht auch noch ausgetickt bin, so nen Hals habe ich.
Aber warum mussten die jetzt, Gott sei Dank, noch bezahlen? Das Fahrzeug stand ja noch. Ich dachte erst wenn es in der Luft ist muss bezahlt werden? Und warum wurde noch über den Werkstag Samstag diskutiert. Macht das nen Unterschied ob man in der Woche oder am WE abgeschleppt wird?