Streit um Ost-Ampelmann endgültig beendet
Der Streit um den Ost-Ampelmann ist nach weit mehr als zwei Jahren beendet. Das Sächsische Oberlandesgericht in Dresden hat am Dienstag (21.11.) ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom vergangenen Juni bestätigt (Az.:14 U 1355/06).
Damit gehört dem Berliner Designer Markus Heckhausen ein Großteil der Markenrechte an der beliebten Kultfigur. Der sächsische Ingenieur Joachim Roßberg, zu DDR-Zeiten alleiniger Hersteller von Verkehrsampeln, verlor damit endgültig gegen die Konkurrenz aus dem Westen. Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Zudem muss der Sachse mit Ärger rechnen: Das Gericht sah Anhaltspunkte für einen Prozessbetrug und will die Akten der Staatsanwaltschaft vorlegen.
"Es besteht der Verdacht einer Straftat", sagte der Vorsitzende Richter des 14. Zivilsenats, Helmut Kaiser. Während der mündlichen Verhandlung hatte er Roßberg mehrfach ins Gewissen geredet und die Aussichtslosigkeit der Klage dargestellt. Ohne Erfolg. Trotz höherer Kosten für ihn selbst beharrte Roßberg auf einem Urteil und zog die Berufungsklage nicht zurück.
Zu viele Ungereimtheiten
Der Sachse berief sich in dem Verfahren plötzlich darauf, dass sein Sohn die Rechte an der Marke besitze und er, Roßberg senior, der falsche Prozessgegner sei. Die Richter stuften dieses Argument angesichts des rund zwei Jahre andauernden Verfahrens als unglaubwürdig ein. Zu den Ungereimtheiten gehörte unter anderem, dass der Sohn als Neunjähriger die Rechte übertragen bekommen und bereits als Zwölfjähriger ein Unternehmen geleitet haben soll. Designer Heckhausen begrüßte das Urteil. Zugleich zeigte er sich verärgert über das Vorgehen des Kontrahenten. "Ich hoffe, Herr Roßberg akzeptiert nun endlich den Richterspruch und reitet sich nicht mit immer neuen Tricks noch tiefer rein", sagte Heckhausen.
Der gebürtige "Wessi" hat Mitte der 90er Jahre sein Herz für den Ost-Ampelmann entdeckt. Sein Geschäft mit ihm als Souvenir- und Designartikel begann mit Lampen aus entsorgten Verkehrssignalen. Inzwischen reicht die Produktpalette vom Schlüsselanhänger über Badeschlappen und T-Shirts bis zu Fußbällen. Basis ist ein Vertrag über die Nutzungsrechte mit Karl Peglau, dem Erfinder des Ampelmanns.
Quelle: Auto Motor Sport