Sturmtief „Norina“ stellte Deutschland auf den Kopf. Viele Orte im Norden und Westen sind verwüstet. Bilanz: drei Tote, zahlreiche Verletzte und Schäden in Millionenhöhe! Und neue Stürme sind schon im Anmarsch. Aber was passiert bei Schäden an meinem Auto – springt die Versicherung ein?
VOLLKASKO:
Bei schwächeren Stürmen greift nur die Vollkaskoversicherung. Allerdings wird der vereinbarte Selbstbetrag fällig. Und der Versicherungsnehmer wird im folgenden Kalenderjahr schlechter eingestuft, d.h. der Beitrag steigt!
TEILKASKO:
„Norina“ wütete so heftig, dass selbst die Teilkasko für Schäden aufkommt. Sie greift zwar erst ab Windstärke 8. „Norina“ erreichte aber teilweise sogar Windstärke 12. Der Deutsche Wetterdienst weist die Stärke des Sturms nach.
Auch bei der Teilkasko wird die dort vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Da es hier aber keine Schadenfreiheitsklassen gibt, unterbleibt eine Rückstufung.
HAFTPFLICHT: Autofahrer, die nur die obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gehen bei einem Sturmschaden am Auto leer aus.
WICHTIG:
Schäden mit einer Kamera festhalten und schnellstmöglich der Versicherung melden!