Urteil: Betreibern offener WLANs droht Abmahnung

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  • Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt. Internetnutzer müssen nicht für Schäden aufkommen, wenn Nachbarn ihren ungesicherten WLAN-Zugang etwa zu illegalen Downloads nutzen. Allerdings können sie abgemahnt werden und müssen dafür die Kosten in niedriger dreistelliger Höhe tragen.


    Internetnutzer müssen nicht für Schäden aufkommen, wenn Nachbarn ihren ungesicherten WLAN-Zugang etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Allerdings können sie in solchen Fällen abgemahnt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschied.


    Die Abgemahnten müssen demnach die Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von weit reichender Bedeutung für die Musikbranche. (AZ: I ZR 121/08)


    Clevere Computerkids kennen den Trick: Der Nachbar geht nicht per Kabel ins Internet, sondern über Funk per WLAN. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert hat, kann jeder, der sich auskennt, über diese offene Verbindung ins Internet gehen und etwa Musik oder Klingeltöne herunterladen.


    Angst, erwischt zu werden, muss man kaum haben: Man bleibt gegenüber dem Internet anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.


    Welt Online

  • Wer sein WLAN nicht schützt ist selber dran Schuld wenn es von anderen Missbraucht wird.

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