3x Alkohol am Steuer: Konsequenzen?

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MFF - Elbetreffen 2024
Alle Infos hier im Forum Mitsubishi Elbetreffen 2024 Thema oder auf der Elbetreffen-Webseite unter www.elbe-treffen.de
  • Hallo,


    mein Kumpel hat wiedermal Mist gebaut und jetzt zum 3. Mal wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verloren.


    Vorgeschichte:


    Juni-August 2008, Entzug in der Probezeit wegen 0,7 Promille.
    Oktober 08 - Januar 2010, Entzug in der Probezeit wegen 1,65 Promille inkl. MPU, Club 29 und Probezeitverlängerung
    Februar 2010... Entzug wegen auffälligem Fahren unter Alkoholeinfluss, Promillezahl nicht bekannt ( nach seinen Aussagen war er ziemlich hacke) geschätzt ca. 1,5 - 2.0 Promille.


    Mit welchen Konsequenzen muss er jetzt rechnen?


    Danke schon mal im Vorraus


    Gruß Alex

    Ihr könnt denken was ihr wollt, der EAO ist einfach der ALLERSCHÖNSTE :spin

  • Also laut dem Bußgeldkatalog müsste er 1500 Euro beim dritten Verstoß in Verbindung mit Alkohol zahlen.
    Nach altem Bußgeldkatalog, der bis 31.01-2009 lief, 750 Euro.


    Und 7 Punkte in Flensburg.


    Hab ich jetzt mal auf die Schnelle gefunden. Aber mal abwarten was die Experten sagen..

  • Da er offensichtlich ein Problem im Umgang mit Alkohol hat, dürfte nichts mehr gehen. MPU-Ergebnis muss ja wohl auch unzutreffend gewesen sein.


    Meine ehrliche Meinung:
    Der dürfte niemals wieder einen Führerschein bekommen. Charakterlich völlig ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, dreimal besoffen in weniger als 2 Jahre erwischt worden, geht's noch???


    Man darf offenbar noch glücklich sein, dass er dabei wenigstens niemanden verletzt hat.


    Gruß
    Manfred

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200

  • Dieses Thema enthält 11 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.