Karnevalskostüme, Winterreifen – einige Online-Shopper werden offenbar immer dreister. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fordert jetzt schärfere Rückgaberechte bei Online-Geschäften, weil Kunden immer mehr benutzte Artikel zurückschicken. Der wirtschaftliche Schaden für die Unternehmen sei immens.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften ausgesprochen. Kunden würden immer mehr benutzte Artikel zurückschicken, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten und auf dem Müll landeten, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der „Rheinpfalz am Sonntag“.
Der wirtschaftliche Schaden sei immens. Allein über eBay würden in Deutschland jährlich bis zu 4 Milliarden Euro umgesetzt. Wansleben beklagte, die Gesetzeslage gebe den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit. Das gelte auch für Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval, Smoking oder Abendkleider.
Es komme vor, dass Verbraucher über eBay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, sagte Wansleben. Nach der neusten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das häufig ohne Wertersatz möglich.
Aus Sicht der Wirtschaft sei dies ein unhaltbarer Zustand. Der Funktionär forderte von der EU, den Ausnahmekatalog für die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern. Bislang gelte das nur für Zeitungen und Zeitschriften. Die Gesetzgebung sollte so geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Ansonsten werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben.
Über das Thema Verbraucherrechte bei Internetbestellungen verhandelt auch der Bundesgerichtshof in der kommenden Woche.
Welt Online