Beiträge von Jasper

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MFF - Elbetreffen 2024
Alle Infos hier im Forum Mitsubishi Elbetreffen 2024 Thema oder auf der Elbetreffen-Webseite unter www.elbe-treffen.de

    Einfach mal bei Fiat nachlesen, die haben es entwickelt und bauen es auch :pp


    http://www.al-lighting.com/index.php?id=984&lang=de


    http://www.al-lighting.com/neu…hnik_AudiR8_Ackermann.pdf


    "Die Grundlichtverteilung wird durch zwei MultichipLEDs mit jeweils vier Leuchtdioden, die in zwei Freiformreflektoren leuchten, erzeugt.
    Für den Abblendlichtspot wird ein Projektionssystem verwendet. Das Licht dreier MultichipLEDs mit jeweils zwei Leuchtdioden wird durch drei Primäroptiken gebündelt und durch eine Projektionslinse abgebildet. Um die Qualität der HellDunkelgrenzezu gewährleisten, befindet sich eine Blende im optischen System."


    Das Abblendlicht insgesamt aus 14 LEDs:
    "Basis-Licht" aus 2 Trägern mit je 4 LEDs, zusätzlicher "Spot" mit 3 Trägern mit jeweils 2 LEDs, plus einige Spiegel und Linsen.


    Hier findet sich noch eine Schnittzeichnung von dem R8-Scheinwerfer:
    http://www.al-lighting.com/neu…ps/led/AL_LED_R8_Hamm.pdf

    Zitat

    Original von Yoshio
    Man muss eben mit einer Led arbeiten die die Leuchtkraft an einem Punkt generiert:


    http://cgi.ebay.de/1PC-High-po…ain_0?hash=item518f629a07


    Nur kann man das nicht so einfach in einen "normalen" Scheinwerfer umbauen.


    Eine "Glühfaden"-Lampe strahlt das Licht gleichmäßig in alle Richtungen ab, wo es dann durch den Reflektor gebündelt wird. Eine LED strahlt immer nur nach vorne und mit einem entsprechenden Abstrahlwinkel ab, hier 140°. Der "normale" Scheinwerfer mit Reflektor muss gegen ein exakt berechnetes Linsensystem ersetzt werden.


    Schon allein aufgrund der völlig unterschiedlichen Abstrahlung und dem für eine "Rundum-Abstrahlung" einer Glühfaden-Lampe konstruierten Reflektor-Scheinwerfer, wird es niemals eine halbwegs funktionierende "Halogen-Lampe mit LED-Technik" geben können.


    Die notwendigen Linsen dämpfen dann auch noch, von den hier abgegebenen 1.000 Lumen bleiben bei 2 Glas-Linsen zur Projektion nur noch 80% (800 Lm) dann vor dem Scheinwerfer übrig.


    Eine PKW-Xenon Lampe liefert eine Lichtmenge von knapp 3.300 Lumen, um das mit der verlinkten LED zu erreichen, muss man 4 (vier) LEDs benutzen. Jede mit einem eigenen Linsensystem.


    Somit besteht ein LED-Scheinwerfer mit vergleichbarer Wirkung eines Xenon-Scheinwerfers aus vier einzelnen LED-Scheinwerfern bei diesen verlinkten LEDs.


    Dann ist man bei einer Anschlussleistung von 80 Watt, einer abzuführenden Wärmemenge von etwa 70 Watt - doppelt so viel wie ein Xenon-Scheinwerfer, 30% mehr als eine Halogenlampe.


    Ein Rücklicht oder Bremslicht in LED-Technik ist kein sonderliches Problem, eine solche Leuchte muss nichts aktiv beleuchten sondern nur für Andere erkennbar leuchten. Da nimmt man eine Hand-voll klassische LEDs um eine ausreichend große Fläche zu erhalten und das Ganze in superhell, um die Erkennbarkeit auch größerer Entfernung zu gewährleisten.


    Aber als Scheinwerfer, der nicht selber erkennbar sein muss, sondern etwas "aktiv" beleuchten soll, ist mit aktuell verfügbarer LED-Technik deutlich schwieriger und erheblich teurer.

    Gem. dem KBA-Test (Totalausfall, bzw. nur noch 50% der Lichtausbeute gegenüber Neuzustand) ist die mittlere Lebensdauer bei Xenon mit 2.000 Stunden und 80.000 Kilometern (gemischter Fahrbetrieb nach DIN-irgendwas) angegeben.


    Bei H7 sind es 450 Stunden bzw. 18.000 Kilometer.


    Über LED-Scheinwerfer im KFZ gibt es noch keine überprüfte "mittlere Lebensdauer", sondern nur der Nachweis über die EU-Mindestforderung von 300 Stunden gem. Richtlinie 76/756/EWG.


    Üblicherweise liegt die Lebensdauer von LED bei etwa 100.000 Stunden. Das bezieht sich jedoch auf "normale" LED unter "üblichen" Umgebungsbedingungen, also zB. als Meldeleuchte.


    Die im KFZ-Scheinwerfer verwendeten Hochleistungs-LED werden bei deutlich höheren Temperaturen betrieben, was der Lebensdauer von Elektronikbauteilen üblicherweise sehr abträglich ist. Dann kommt noch die mechanische Belastung ständiger Erschütterungen hinzu, was die "Leuchtfläche" eher nicht interessiert, die mechanische Befestigung der LED auf dem Träger aber schon.

    Zitat

    Beim ADAC-Scheinwerfertest nahm der Audi R8 eine Sonderstellung ein. Er verfügt als erstes Serienfahrzeug über Voll-LED-Scheinwerfer. ... Überflügeln konnte er den Testsieger Mercedes E-Klasse aber nicht.


    Quelle: http://www.rp-online.de/auto/D…rtest-2009_bid_49873.html


    Zitat

    Ergebnis: Xenon-Licht ist immer noch deutlich besser als die Halogen-Lampen der neuesten Generation. Von der deutlich besseren Ausleuchtung profitieren nicht nur ältere Autofahrer. Der Aufpreis lohnt sich. Und: Die teuren neuen LED-Leuchten bringen keine Verbesserung.


    Quelle: http://www.bild.de/BILD/auto/2…systeme-im-vergleich.html


    Hier noch ein Video über den ADAC-Test
    http://www.clipfish.de/video/3179991/adac-scheinwerfertest/



    Preis haben sie jetzt auf knapp 4.000 Euro herunter gesetzt.

    Da ist nichts mit Zulassung.


    Im Innenraum als Innen- oder auch Leseleuchte kann man die verwenden, da für derartige Lampen keine technischen Vorschriften existieren, aber alles im Außenbereich, also mit direkter Außenwirkung, ist vorbei.

    Zitat

    Original von Motor4ik
    in Audi R8 sind LED Lampen verbaut und es ist ok. warum darf man die in anderen Fahrzeugen verbauen? :omg
    Die leichten besser, leben länger und verbrauche weniger Strom..


    Die LED-Scheinwerfer am R8 (Aufpreis 8.000 Euro - Acht-Tausend) leuchten nicht besser als die serienmäßig verbauten Xenonscheinwerfer. Da gab es mal einen Lichttest und das war doch recht enttäuschend. Besser als Halogen, aber noch nicht so gut wie Xenon.


    Die H4/H7H1-LED zum "Nachrüsten" sind völlig lächerlich in der Lichtwirkung, haben nur etwa 30% von Halogenlicht.


    Leben länger als Halogen sicherlich, als Xenon ist mehr als fraglich.



    Und was den Stromverbrauch angeht, das stimmt so nicht. Die LED-Scheinwerfer am R8, wie auch am Lexus haben eine Anschlussleistung von 70 Watt - je Stück. Doppelt so viel wie Xenonlicht.


    Kann man im Datenblatt des Herstellers Automotiv-Lighning nachlesen. Da finden sich auch die notwendigen Maßnahmen zur Kühlung. Derzeit befinden sich bei beiden Systemen noch aktive E-Lüfter in den Scheinwerfern. Die LEDs sind auf einer Head-Pipe montiert, die zu einem angeblasenem Kühlkörper führt, praktisch identisch mit der CPU-Kühlung bei einem PC.


    Das wird sich mit der Weiterentwicklung der Hochleistungs-LED verbessern, aber es wird noch einige Jahre dauern.

    Zitat

    Original von Zwiebelauge
    Er hat sich in diese Situation hinengebracht, also muss er auch selber da wieder raus. meine Ansicht.


    In eine Zufallssituation hat sich niemand "hereingebracht", man befindet mitten drin ohne es beeinflussen zu können.


    Ansonsten:
    Mit dieser etwas grob strukturierten Argumentation kann man die Todesstrafe für weiße Socken zum schwarzem Anzug durchsetzen. Hätte man eben nicht machen müssen.




    Zitat

    Ein Zeichen dafür, dass die Strafen noch nicht hoch genug sind,


    Man fährt zu schnell, weil man sich jedes mal mit einem Lächeln die Strafe leisten kann?


    Weil ein Gesetzgeber mit dem maximal Möglichen, der Todesstrafe, auch nachweisbar Morde verhindert?


    Das Ganze ischeint in der Realität doch etwas komplizierter zu sein, als man es haben möchte. Missetaten werden nicht verhindert, weil extreme Strafen existieren, im Gegenteil, wird die Strafe als unverhältnismäßig empfunden, hat sie keine abschreckende Wirkung mehr.


    Welcher Bürger nimmt einen Staat und dessen Gesetze noch für voll, in dem es die Todesstrafe für weiße Socken zu schwarzen Anzüge gäbe?

    Zitat

    Original von Galant161
    Rasen oder ein Stop-Schild überfahren... Das passiert eben zu 90% nicht ausversehen. Deshalb sollten hier keine "Ausversehen"-Strafen verhängt werden.


    Zitat

    Original von Galant161
    Bist Du derjenige, der bei einer unbewiesen weil pauschal vorgenommenen Strafverdoppelung sich zufrieden in den Sessel lehnt und die Gerechtigkeit huldigt. Nein. Es muss schon zweifelsfrei nachgewiesen sein.


    Grundsätzlich härtere Strafen, weil es fast immer vorsätzlich begangen wird; oder doch nur nach völlig zweifelsfreiem Nachweis :dk


    Genau das meinte ich mit "nur für Andere" ;)


    ...


    Zitat

    Es geht rein darum, das Bewusstsein für das Fahrverhalten zu stärken.


    Völlig egal, welche Strafe verhängt werden kann und hier und in gleich gelagerten Fällen auch zukünftig verhängt wird, es wird sich nichts daran ändern.


    Niemand "verzichtet" auf das Stoppschild, weil die mögliche Strafe bei einem daraus entstehenden, schweren Verkehrsunfall man sich derzeit "leisten kann" und mit 12 Monaten mehr dann aber nicht mehr.


    Es liegt am "mir passiert das nicht" und nicht am "kann man sich mal gönnen". Hört man doch an Kommentaren, wenn es zu den "üblichen Nebenkosten" kommt, die ohne weitere Folgen schon "viel zu teuer" sind.

    Zitat

    Original von Victim
    Ich verstehe nicht warum das hier so breitgetreten wird, vorallem weil jeder meint was dazu schreiben zu müssen, was allerdings schon fünf mal zuvor geschrieben wurde.


    Das ist echt ermüdend...


    Mfg Victim


    Ist es nicht ermüdend etwas breitgetretenes immer noch einmal breitzutreten?


    Oder nerven nur die Hinweise auf Illegalität, die permanenten Hinweise auf die Hinweise jedoch nicht?


    "Ruhen lassen" gilt doch in beide Richtungen, oder nicht - das mit den Gras drüber wachsen lassen ... bis ein Esel es wieder abfressen muss.

    Das einfache Reduzieren auf "gut oder "schlecht" funktioniert heute immer weniger, das ist in allen Bereichen, egal ob Diesel oder Benziner oder Prius oder Energiesparlampen oder A++ bei Elektrogeräten.


    Ich bekomme je nach Sichtweise jedes "Gerät" in jede Schublade.


    Ja, eine Energeisparlampe kann "Blödsinn" sein, wenn sie im ungeeigneten Bereich benutzt wird, bedeutet aber noch lange nicht, dass sie in einem geeigneten Bereich, den ich dann auch noch habe, nicht doch extrem positiv ist.


    Ein großes Problem heutzutage, dass irgendwelche "Neuerungen" nicht einfach mehr neutral betrachtet werden können und dann jeder für sich entscheidet, ob sie nun "gut" oder eben nicht sind, sondern von "Experten" teilweise schon krampfhaft irgendwelche Einsatz-Szenarien konstruiert werden müssen, um eine völlige Unwirksamkeit mit massiven Nachteilen nachzuweisen.

    Nur wo liegt eine Strafe, die tatsächlich "angemessen" ist, auch eine notwendige Abschreckungswirkung hat, aber ohne Rache, Vergeltung oder Genugtuung, weil diese Dinge ohnehin nicht realisierbar sind?


    Eine tatsächliche Haftstrafe über 2 oder mehr Jahre bedeutet in der heutigen wirtschaftlichen wie auch sozialen Realität doch nichts anderes wie ein "wirtschaftlich lebenslänglich":


    Wer stellt einen "Knacki" ein, wer gibt ihm "freiwillig" eine Wohnung, ... das ist ein Sozialfall für den gesamten Rest des Lebens. Er darf zwar "in Freiheit" herum laufen, aber das war es dann auch schon.


    "Gerecht", bei einem - wie hier eingestanden - "Allerweltsvergehen", was ausschließlich wegen der Anhäufung unbeeinflussbarer Zufälle schlimm ausgegangen ist?



    Selbst eine durchgeführte Straferhöhung hat doch keine ernsthafte Folgen für das tatsächliche Verhalten. Mit der Erhöhung, praktisch Verdoppelung der Strafen im Bußgeldkatalog ist zwar das Gestöhne größer geworden, auch das Gemaule über die "Abzockerei", aber am tatsächlichen Fahrverhalten nicht einen Deut. Die Anzahl der Missetaten ist nicht kleiner geworden.


    Nicht nur eine Erhöhung der möglichen Strafen durch das Hochsetzen des maximal Möglichen ist ohne jeden Effekt, sondern bereits die Erhöhung, hier sogar Verdoppelung der tatsächlichen Strafe, hat keinerlei Effekt.


    Selbst Lebenslänglich auf alle größeren Folgen von kleineren Missetaten im Straßenverkehr würde nur die Gefängnisse füllen, aber nicht das Risiko verkleinern umgesägt zu werden.


    Ich persönlich will nicht umgesägt werden, wie lange einer brummen muss, wenn er mich dann doch umgesägt hat, ist mir völlig egal.

    Zitat

    Original von Zwiebelauge
    ..., dass die Strafen im deutschen Rechtssystem stellenweise viel zu lasch sind.


    Das stimmt doch nicht.


    Fahrlässige Tötung sind 5 Jahre möglich, das "Problem" ist nicht das mögliche Strafmaß, sondern der Richter, der das tatsächliche Strafmaß bestimmt.


    Wenn der Richter 90 Tagessätze für Tat- und Schuld-angemessen hält, dann wird sich daran nichts ändern, wenn der Gesetzgeber aus den möglichen 5 Jahren nun mögliche 15 Jahre machen würde.

    Die zulässige Toleranz mit +10% + 4 km/h in dem Artikel ist zwar richtig, jedoch fehlt der Hinweis, dass nur bei 3 verschiedenen Geschwindigkeiten geprüft wird, bei 40, 80 und 120 km/h.


    Zumindest über 120 km/h ist es (von der Zulässigkeit) völlig egal, was das Ding anzeigt, solange der nicht zu wenig anzeigt.


    Wird im Hause VW gerne "zielgruppenorientiert" ausgelegt - die Tachos sind im "unteren" Geschwindigkeitsbereich alles erstaunlich genau, nur oben herum laufen die komplett weg. Da sind es dann auch gerne mal knapp 40 km/h Voreilung. :lool

    Zitat

    Original von Alex
    ..., so gefährdet man damit niemanden anderen. Somit kann ich damit gut Leben.


    Weil eine Behinderung oder Belästigung Deiner Person für Dich immer in Ordnung ist? :dk



    Hier geht es auch nicht um eine Gefährdung, sondern ganz pauschal um das Erlöschen der BE des Fahrzeugs, was eben nur in einem von 3 Fällen bei einer Gefährdung passiert.

    Zitat

    Original von Galant161
    Es gibt aber auch noch den Fall, das man ein Schild übersehen kann. Dann war es ein "Unfall".


    Es gibt zwei Dinge, die man übersehen kann
    - das Schild
    - den Vorfahrtberechtigten


    Schild ist geklärt, aber der Vorfahrtberechtigte ist ein Möp-Fahrer mit entsprechender Auffälligkeit, der im Dunkeln durch das vorhergehende Ausweichmanöver nicht da ist, wo er "eigentlich hingehörte".



    Zitat

    Rasen oder ein Stop-Schild überfahren... Das passiert eben zu 90% nicht ausversehen. Deshalb sollten hier keine "Ausversehen"-Strafen verhängt werden.


    Hier ist das nächste entscheidende Problem: die Nachweisbarkeit.


    Selbst wenn es eine Quote von 98% wäre, muss sichergestellt sein, dass man nicht niemanden von den 2% ungerecht, zu hoch bestraft, nur weil man keinen anderen zu gering bestrafen möchte.



    Das geht doch schon bei "normalen" Strafen ohne weitere Folgen los:
    Der Bußgeldkatalog geht griundsätzlich von fahrlässiger Begehung aus - "aus versehen".


    Zitat

    §1 - Grundsätze
    (2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ... aus.


    §3 - Regelsätze
    ...
    (4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, ... so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, ...


    Bist Du derjenige, der beim Erhalt des Bußgeldbescheides einen Widerspruch einlegt, auf vorsätzliche Begehung verweist und eine rechtmäßige Verdoppelung des Bußgeldbetrages verweist.


    Bist Du derjenige, der bei einer unbewiesen weil pauschal vorgenommenen Strafverdoppelung sich zufrieden in den Sessel lehnt und die Gerechtigkeit huldigt.


    Oder ist das wie immer nur in Ordnung, wenn es für die Anderen gilt und nur für Dich die Unschuldsvermutung aus dem GG angewendet werden soll?

    Zitat

    Original von whistler
    ... wenn alle Mittel zweckgebunden eingesetzt würden, ...


    ... dann wäre es verfassungswidrig.


    Einnahmen aus Steuern dürfen nicht zweckgebunden aus der Einnahme ausgegeben werden. Ansonsten dürfte man zB. Kindergärten nur aus Steuereinnahmen von dessen Nutzern, den Kindern, bauen und auch die Mitarbeitern nur aus diesen Einnahmen bezahlen.


    Nicht Dinge fordern, die man vielleicht dann doch nicht so haben will ;)




    Was die Verfassungsmäßigkeit des Soli angeht, stimmt das doch nicht so ganz, wie hier und auch in der meisten Presse so geschrieben wird.


    Der Soli selber ist nicht verfassungswidrig, es wurde "nur" festgestellt, dass (sehr wahrscheinlich) die nicht vorhandene Befristung dieser Sonderabgabe verfassungswidrig ist (sehr wahrscheinlich). Einfach das Urteil lesen.


    Die maximale Befristung für derartige Sonderabgaben beträgt 30 Jahre. Stellt nun das höchste zuständige Gericht fest, dass hier eine verfassungsrechtliche Problematik existiert, dann bezieht sich das nicht auf die Abgabe selber, sondern "nur" auf den existierenden Gesetzestext, der um einen Endzeitpunkt erweitert werden muss.


    Nun einfach auf den Einführungstermin 30 Jahre draufrechnen, das Gesetz durch einen Satz mit "bis 31.12.2019" erweitern, das Ganze kurz per Handheben durch den Bundestag/Bundesrat ziehen und alles ist wieder verfassungskonform.

    Zitat

    Original von familieecker
    Dass nun aber speziell die vorgenannten Auto`s unter entsprechender Belastung weit lauter tönen als der Durchschnitt der Motorräder scheint mir gewiss, weswegen solche Verbote mir auch nicht einleuchten...


    Rein aufgrund der Notwendigkeit.


    Wie viele Motorräder fahren (sind gefahren oder würden) pro Tag/Woche zu diesen Uhrzeiten durch diese Straßen und wie viele Lambos und ähnliche sind es?

    Zitat

    Original von TheMitsu09
    ..., und es kann mir keiner erzählen das die alle Normen einhalten.


    Doch, machen sie aber und das liegt an der Messart, die "die Norm" vorsieht.


    Entscheidend ist das Fahrgeräusch, was bei einer konstanten Geschwindigkeit bzw. geringen Beschleunigungsleistung gemessen wird, das und nur das darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten.


    Völlig legale Tricks ist zB.
    - Resonazdämpfer, deren Resonanzdämpfung genau auf diese Messgeschwindigkeiten abgestimmt sind. Eine hohe Dämpfungswirkung im entscheidenden Bereich haben, aber darüber nicht mehr


    - Auspuff-Anlagen mit Klappensystemen, die bei Vollgas-Beschleunigungen einen Bypass an einem Dämpfer freigeben und das Abgas daran vorbeiführen.

    Zitat

    ... ,bei einigen opel´s ist es sogar so,das unten in der ecke steht,zb w111.das soll heisen weichung, 100kmh erst bei tachostand 111kmh!


    Das ist nicht die Abweichung, sondern (früher) die Getriebeübersetzung - heute Faktor in der Formel des Tachos.


    Interessant für die Leute, die bei einer Tachoänderung Zahnrädchen bzw, heute per Softwareeingriff die Übersetzung/Umrechnung ändern müssen.



    Zitat

    Es reichtr bei meinem CRX sogar einer dieser fahradtachos aus,da die ja auch 3 stellig sind!


    Es reicht bei jedem Fahrzeug ein Fahrradtacho


    - sofern er eine E-Zulassung (Typprüfung/Bauartprüfung) hat
    - der Tachoendwert nicht geringer als der Endwert vom Serientacho
    - im Dunkeln beleuchtet ist oder beleuchtet wird, dass er erkennbar bleibt.


    Alles keine Hexerei, findet sich schließlich so in ECE-R89.



    Zitat

    Oh Mann, jeder Anerkannte Prüfer sagt dir doch aber das die E-Zulassung erlischt wenn ich das Bauteil ändere,
    was ist so schwer daran?


    Das ist nicht schwer sondern einfach nur falsch.


    Dafür keinen Prüfer fragen, sondern einen Sachverständigen, da ist ein erheblicher Unterschied, nicht nur in der Bezeichnung.


    Oder auch mal in die einzelnen ECE-Richtlinien reinschauen und lesen. Da findet sich sehr genau, bei welchen Veränderungen die Zulassung erlischt und bei welchen nicht.



    Zitat

    Klebe ich Zifferblätter auf bei von den Originalen in der Teilung abweichen erlischt diese nunmal.


    Das zeige mir doch mal unzulässige Änderung in der R89, auf welcher Seite, welcher Unterpunkt, welcher Absatz?



    Zitat

    Ich lasse mir doch von einen anerkannten Sachverständigen (In meinen Fall sogar einfach der Bosch Dienst Metzger hier)


    Mit absoluter Sicherheit kein anerkannter Sachverständiger,
    oder können bei diesem Boschdienst Fahrprüfungen abgelegt werden und bekommt man dort die Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung erteilt?


    Ein amtlich anerkannter Sachverständiger ist neben dem Technikfachmann das, was man umgangssprachlich auch "Fahrprüfer" nennt und der, der nach bestandener Prüfung die Fahrerlaubnis amtlich wirksam erteilt.


    Der Boschdiesnt mag ein zugelassener Fachbetrieb für die Tachoprüfung/Tachoeichung sein, aber ein Sachverständiger ist doch ganz was anderes.


    Du hast einen Zettel in der Hand, dass der Tacho innerhalb der zulässigen Grenzen anzeigt, mehr aber auch nicht, auch nicht, dass er zulässig ist, auch nicht ob die E-Zulassung erloschen ist oder nicht. Das kann der vielleicht beurteilen, darf es aber nicht, weil er dafür überhaupt keine Zulassung hat.



    Zitat

    lieber einen Wisch ausstellen für nen 10er der meine neue Tachoabweichung (oder nun auch nicht mehr abweichend) Darauf schreibt und bin dann bei einen HU oder einen Kontrolle einfach auf der sicheren Seite. als das ich wie du, mich erst kontrollierten lasse, dann 25 Euro Strafe bezahle dann zum Sachverständiger renne mir den wisch ausstellen lasse und dann damit wieder zum Tüv renne mir die mängelkarte abstempeln lasse wieder dafür bezahle und diese dann wieder zur Polizei schicke.


    Wieso 25 Euro Strafe?
    - das wäre nur fällig, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist, liegt aber hier nicht vor. Selbst wenn das Ding völlig daneben bemalt ist und nur noch Ebbe und Flut anzeigt, mag die Bauartprüfung des Tacho erloschen sein, aber doch nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    Einfach mal §19.2 durchlesen, da findet sich exakt aufgeführt, wann die BE erlischt und wann eben nicht.


    Wenn die Polizei bei einer Kontrolle die Legalität des Tachos anzweifelt, muss Du ohnehin zu einem Sachverständigen, die Zulässigkeit (oder eben nicht) bestätigen lassen. Ein Zettel, ob das Ding korrekt anzeigt ist keine Zulässigkeitserklärung, sondern nur, dass er korrekt anzeigt.



    Zitat

    warum soll ich so einen Aufwand betreiben und Geld ausgeben wie du das scheinbar gerne tust, wenn ich den doch auch einfach aus den Weg gehen kann? gibst du gerne Geld aus?


    Aber genau Du bist doch derjenige, der im "voreilenden Gehorsam" unnötiger Weise Geld ausgibt, diese 10 Euro für einen Zettel ohne jeden Wert.


    Ich gebe keine 10 Euro aus, sondern nichts, nicht einen Cent.


    Das Bestätigen des Mängelscheines beim TÜV/Dekra kostet nichts, denn es liegt kein Fehler vor, Strafe kommt nicht, denn niemand hat etwas Falsches, Verbotenes oder Unzulässiges gemacht.


    ...


    Du schreibst doch selber den einzig entscheidenden Satz:


    Zitat

    Klar, ich stelle keine E-Zulassung wieder her mit so einen Zettelchen,


    Bingo:
    Ist die E-Zulassung des Tacho erloschen, ist der Zettel völlig ohne jede Wirkung
    Ist die E-Zulassung nicht erloschen, dann benötigt es diesen Zettel nicht.
    Ein Nachweis, dass die E-Zulassung des Tacho nicht erloschen ist, ist der Zettel auch nicht.


    Wozu soll dann dieser Zettel überhaupt notwendig sein, wozu für ein in jeder Situation nutzloses Stück Papier auch noch 10 Euro ausgeben?