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... ,bei einigen opel´s ist es sogar so,das unten in der ecke steht,zb w111.das soll heisen weichung, 100kmh erst bei tachostand 111kmh!
Das ist nicht die Abweichung, sondern (früher) die Getriebeübersetzung - heute Faktor in der Formel des Tachos.
Interessant für die Leute, die bei einer Tachoänderung Zahnrädchen bzw, heute per Softwareeingriff die Übersetzung/Umrechnung ändern müssen.
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Es reichtr bei meinem CRX sogar einer dieser fahradtachos aus,da die ja auch 3 stellig sind!
Es reicht bei jedem Fahrzeug ein Fahrradtacho
- sofern er eine E-Zulassung (Typprüfung/Bauartprüfung) hat
- der Tachoendwert nicht geringer als der Endwert vom Serientacho
- im Dunkeln beleuchtet ist oder beleuchtet wird, dass er erkennbar bleibt.
Alles keine Hexerei, findet sich schließlich so in ECE-R89.
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Oh Mann, jeder Anerkannte Prüfer sagt dir doch aber das die E-Zulassung erlischt wenn ich das Bauteil ändere,
was ist so schwer daran?
Das ist nicht schwer sondern einfach nur falsch.
Dafür keinen Prüfer fragen, sondern einen Sachverständigen, da ist ein erheblicher Unterschied, nicht nur in der Bezeichnung.
Oder auch mal in die einzelnen ECE-Richtlinien reinschauen und lesen. Da findet sich sehr genau, bei welchen Veränderungen die Zulassung erlischt und bei welchen nicht.
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Klebe ich Zifferblätter auf bei von den Originalen in der Teilung abweichen erlischt diese nunmal.
Das zeige mir doch mal unzulässige Änderung in der R89, auf welcher Seite, welcher Unterpunkt, welcher Absatz?
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Ich lasse mir doch von einen anerkannten Sachverständigen (In meinen Fall sogar einfach der Bosch Dienst Metzger hier)
Mit absoluter Sicherheit kein anerkannter Sachverständiger,
oder können bei diesem Boschdienst Fahrprüfungen abgelegt werden und bekommt man dort die Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung erteilt?
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger ist neben dem Technikfachmann das, was man umgangssprachlich auch "Fahrprüfer" nennt und der, der nach bestandener Prüfung die Fahrerlaubnis amtlich wirksam erteilt.
Der Boschdiesnt mag ein zugelassener Fachbetrieb für die Tachoprüfung/Tachoeichung sein, aber ein Sachverständiger ist doch ganz was anderes.
Du hast einen Zettel in der Hand, dass der Tacho innerhalb der zulässigen Grenzen anzeigt, mehr aber auch nicht, auch nicht, dass er zulässig ist, auch nicht ob die E-Zulassung erloschen ist oder nicht. Das kann der vielleicht beurteilen, darf es aber nicht, weil er dafür überhaupt keine Zulassung hat.
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lieber einen Wisch ausstellen für nen 10er der meine neue Tachoabweichung (oder nun auch nicht mehr abweichend) Darauf schreibt und bin dann bei einen HU oder einen Kontrolle einfach auf der sicheren Seite. als das ich wie du, mich erst kontrollierten lasse, dann 25 Euro Strafe bezahle dann zum Sachverständiger renne mir den wisch ausstellen lasse und dann damit wieder zum Tüv renne mir die mängelkarte abstempeln lasse wieder dafür bezahle und diese dann wieder zur Polizei schicke.
Wieso 25 Euro Strafe?
- das wäre nur fällig, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist, liegt aber hier nicht vor. Selbst wenn das Ding völlig daneben bemalt ist und nur noch Ebbe und Flut anzeigt, mag die Bauartprüfung des Tacho erloschen sein, aber doch nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Einfach mal §19.2 durchlesen, da findet sich exakt aufgeführt, wann die BE erlischt und wann eben nicht.
Wenn die Polizei bei einer Kontrolle die Legalität des Tachos anzweifelt, muss Du ohnehin zu einem Sachverständigen, die Zulässigkeit (oder eben nicht) bestätigen lassen. Ein Zettel, ob das Ding korrekt anzeigt ist keine Zulässigkeitserklärung, sondern nur, dass er korrekt anzeigt.
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warum soll ich so einen Aufwand betreiben und Geld ausgeben wie du das scheinbar gerne tust, wenn ich den doch auch einfach aus den Weg gehen kann? gibst du gerne Geld aus?
Aber genau Du bist doch derjenige, der im "voreilenden Gehorsam" unnötiger Weise Geld ausgibt, diese 10 Euro für einen Zettel ohne jeden Wert.
Ich gebe keine 10 Euro aus, sondern nichts, nicht einen Cent.
Das Bestätigen des Mängelscheines beim TÜV/Dekra kostet nichts, denn es liegt kein Fehler vor, Strafe kommt nicht, denn niemand hat etwas Falsches, Verbotenes oder Unzulässiges gemacht.
...
Du schreibst doch selber den einzig entscheidenden Satz:
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Klar, ich stelle keine E-Zulassung wieder her mit so einen Zettelchen,
Bingo:
Ist die E-Zulassung des Tacho erloschen, ist der Zettel völlig ohne jede Wirkung
Ist die E-Zulassung nicht erloschen, dann benötigt es diesen Zettel nicht.
Ein Nachweis, dass die E-Zulassung des Tacho nicht erloschen ist, ist der Zettel auch nicht.
Wozu soll dann dieser Zettel überhaupt notwendig sein, wozu für ein in jeder Situation nutzloses Stück Papier auch noch 10 Euro ausgeben?