Traktor fahren mit B-Führerschein???

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  • Hab mal eine Frage an Euch! Vielleicht kennt sich ja jemand aus...


    Habe den B und E zu B Führerschein und wollte fragen ob ich einen Traktor (Steyr Typ 185) fahren darf! Bin aus Ö also Ö-Recht bitte! Weiters darf ich doch bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben und da ich den E-Schein auch hab auch schwere Anhänger ziehen oder? :dk


    Hab schon gegoogelt aber da bekommt man keine eindeutige Antworten..


    Danke im Voraus


    Gruß
    Gregor

    Uhi, ich bin eeeiiinnnnn Geeiiiist. :TT

    2 Mal editiert, zuletzt von wolf83 ()

  • Guck mal auf die Rückseite, auch Ihr Ösis habt ja den EU-Führerschein, oder?


    Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


    Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Tonnage/des Gewichts!


    Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.


    Zu Deutsch (oder österreichisch), wenn Du Klasse B hast und der Steyr nicht über 32km/h zugelassen ist - viel Spaß!


    Hast Du auch die Führerscheinklasse T...


    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


    Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Die Klasse T ist nur in Klasse CE automatisch enthalten...

    Mitsu Old Boy


    Seit 25 Jahren nur Mitsus - aus Überzeugung...


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    4 Mal editiert, zuletzt von big&bad ()

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