Urteil: Wildunfall ohne Wild

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  • Urteil: Wildunfall ohne Wild


    Eine Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch zahlen, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Das geht aus einem am Mittwoch (18.10.) bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.


    Versicherungsschutz besteht nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden, und es dadurch zu einem Unfall kam (Az.: 10 U 1415/05).


    Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf und gab der Zahlungsklage eines Motorradfahrers gegen seine Teilkaskoversicherung statt. Der Kläger hatte die Übernahme von Unfallkosten verlangt, die ihm wegen eines angeblichen Zusammenstoßes mit einem Rudel Rehe entstanden waren. Dadurch sei er gestürzt. Nachdem ein Sachverständiger an dem Motorrad keine Haar- oder Blutspuren eines Tieres feststellen konnte, lehnte die Versicherung eine Schadensregulierung ab. Allerdings hatte ein Zeuge den Wildwechsel bestätigt.


    Anders als zuvor das Landgericht befand das OLG nun, die Versicherung habe voreilig gehandelt: Nach geltendem Recht habe der Kläger Anspruch auf Erstattung der so genannten Rettungskosten. Denn er habe einen Wildunfall vermeiden wollen, der möglicherweise zu erheblichen Schäden am Fahrzeug geführt hätte. Komme es in so einem Fall zu einem Unfall, so dürfe die Versicherung den Fahrzeughalter nicht auf den Kosten sitzen lassen.


    Quelle: Auto Motor Sport

  • Da muss man aber auch das Glück haben, dass es Zeugen gibt! In den meisten Fällen bekommt das Nachts niemand mit.
    Von daher halte ich es besser, mit dem Auto nicht auszuweichen.

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  • Da steht nichts davon, das das Nachts war. Grade jetzt in der Übergangszeit von Sommer auf Winterzeit ( gut - die Tiere kennen das so nicht ) kommt es vermehrt zu Wildwechsel auch schon in der Dämmerungszeit, als ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
    Das liegt daran, das Ende September bis Anfang November viele Waldtiere mitten in der Paarungszeit sind und so umherstreifen.


    Durch den Wechsel in andere Reviere muss ein Tier in der Brunftzeit auch die eine oder andere Straße überqueren. Wir stellen in unserem Einzugsgebiet hier zusätzliche Schilder an besonders gefährdeten Straßenabschnitten auf.


    Klar - das ändert nichts daran, das man Glück haben muss, damit Zeugen dabei sind.
    Auch wenn das jetzt hart klingt und es ungewöhnlich sein mag, wenn so ein Tipp von einem Förster kommt, aber bei Wildwechsel grundätzlich immer :


    Keine Ausweichmanöver
    Lenkrad gut festhalten
    scharf bremsen


    und im Zweifelsfall lieber voll draufhalten und das Tier umfahren, als hektisch versuchen dem nun zu entgehen.
    Wenn die erwähnten Zeugen dann nämlich nicht da sind, hats die Versicherung danach einfach und läßt den Autofahrer im Regen stehn.
    Haben wir immer wieder - solche Fälle.
    Im Schnitt haben wir jetzt im Herbst in unserem Zuständigkeitsbereich jeden zweiten Tag/Abend einen neuen Wildschaden, wo die Leute uns anrufen. Und das sind nur die Fälle wo wir als Förster gerufen werden.
    Oftmals fährt ja statt dem Förster auch die Polizei raus.

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