Tuning gefährdet Kasko-Schutz
Ein Kfz-Versicherung muss bei einem getunten Auto einen Unfallschaden nicht übernehmen. Das gilt auch dann, wenn die technischen Veränderungen nicht der Auslöser für den Crash waren.
Wer sein Auto tunt, setzt seinen Vollkaskoschutz bei einem Unfall aufs Spiel. Das gilt selbst dann, wenn die technischen Veränderungen nicht die Ursache für den Unfall waren. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz reicht es aus, dass Tuning zu riskantem Fahrverhalten verleite (Az.: 10 U 56/06). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Unfallgefahr deutlich erhöht
In dem Fall hatte der Kläger laut DAV an seinem Auto die Bereifung und die Achsen verändert sowie die Motorleistung gesteigert. Er überließ den Wagen seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund weiter. Durch Betätigung der Handbremse während der Fahrt kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der Freund starb. Mit Verweis auf das Tuning weigerte sich die Vollkaskoversicherung, den Schaden zu übernehmen.
Das Gericht gab dem Unternehmen Recht. Das Tuning habe die Gefahr eines solchen Unfalls erhöht. Die technischen Veränderungen am Wagen hätten einzig und allein den Zweck gehabt, das Auto sportlicher und schneller zu machen, heißt es in der Begründung der Richter. Dies wirke sich auf das Fahrverhalten aus. Gerade bei jungen Fahrern schaffe ein getuntes Auto einen besonderen Anreiz, riskanter zu fahren. Das belege auch die Tatsache, dass die beiden Insassen unter Alkoholeinfluss erheblich zu schnell gefahren waren - 100 bis 130 km/h statt der erlaubten 70 km/h. Daher müsse die Versicherung nicht zahlen.
Wird ein Fahrzeug technisch entscheidend verändert, muss dies der Kfz-Versicherung mitgeteilt werden. Andernfalls braucht die Gesellschaft im Schadensfall laut einem Gerichtsurteil nicht zu zahlen.
Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (Az.: 10 U 56/06), teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit.
Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.
(dpa)