Deutsche Umwelthilfe vor dem Aus ?

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  • Jurist erklärt: Die Umwelthilfe darf eigentlich gar nicht für die Allgemeinheit klagen


    Bei Maybrit Illner kam Jürgen Resch ins Schwitzen. Der Frage nach dem Klage-Geschäftsmodell der Umwelthilfe wich Resch sichtlich verunsichert aus. Dabei gibt es ganz andere Gründe, die Rechtmäßigkeit der Klageflut zu bezweifeln. Die Umwelthilfe verstößt nämlich selbst gegen EU-Recht.
    Das allgemeine Klagerecht, mit dem sich „Umwelthelfer“ Resch so gerne brüstet, dürfte der Verein gar nicht bekommen haben, behauptet ein Anwalt in Stuttgart. Dass dies bisher niemanden gestört habe, sei verwunderlich. „Wahrscheinlich hat niemand damit gerechnet, wie die Umwelthilfe dieses allgemeine Klagerecht missbraucht und davon gut lebt.“
    Wie ist das möglich? Nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) ist einem Verein die allgemeine Klageberechtigung nur dann zu gewähren, wenn er jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten.
    Ich selbst habe versucht, Mitglied zu werden; mein Antrag wurde nicht einmal beantwortet. Telefonisch wurde mir gesagt, dass ich „Fördermitglied“ ohne Stimmrecht werden kann. Ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Jürgen Resch antwortete bei Maybritt Illner ziemlich verunsichert, dass der Verein 274 Mitglieder habe, „sieben Mal so viel wie Greenpeace“. Was der Vergleich mit Greenpeace soll, bleibt sein Geheimnis, diente aber der Ablenkung.



    Fest steht, dass die Umwelthilfe die oben genannte EG-Richtlinie nicht befolgt. Aus gutem Grund. So vermeidet der rührige „Geschäftsführer“ Resch, dass irgendwann mal die Mitgliederversammlung auf die Idee kommen könnte, sowohl das unseriöse Abmahn-Geschäftsmodell als auch Resch selbst abzuwählen. Das würde das Ende der Umwelthilfe Reschser Prägung bedeuten, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer gar „eine semikriminelle Vereinigung“ nennt.
    Tatsächlich hat Resch seiner ideologischen Verbohrtheit mit der zu Unrecht erhaltenen Klageberechtigung ein stabiles Fundament gegeben, das von höchsten Gerichten bestätigt wird. Niemand fragt heute noch, wieso sich die Umwelthilfe als Rächer der „vorzeitig“ an Abgasen Gestorbenen aufspielen kann. Niemand fragt nach, ob die allgemeine Klageberechtigung zu Recht erteilt worden ist. Resch hat die Umwelthilfe zum Vehikel seiner offensichtlichen Autofeindschaft gemacht, die er nie zugeben würde. Ihm geht es natürlich „nur um die Menschen, die an belasteten Straßen wohnen“. Dass diese Menschen am Arbeitsplatz deutlich höhere Grenzwerte akzeptieren sollen, lässt der pathologische Autogegner nicht gelten. Auch nicht, dass sich die Schadstoffbelastungen selbst in kritischen Städten den Grenzwerten nähert, die schon in zwei, drei Jahren auch ohne Fahrverbote erreicht würden.


    Und wer nun meint, die Umwelthilfe würde nach den ersten Fahrverboten Ruhe geben, ist naiv. Resch denkt weiter. Sollten die Städte belastete Straßen mit Fahrverboten für Diesel belegen, wird die Umwelthilfe Fahrverbote für die gesamten Innenstädte fordern. Dann sollen auch Benziner ohne Partikelfilter (die jetzt zunehmend bei neuen Modellen eingeführt werden) aus Umweltzonen ausgesperrt werden. „Wir brauchen weniger Individualverkehr“, sagte Resch bei Maybrit Illner. Und er meint: Wir können/sollten/müssen ganz aufs Auto verzichten. So sieht der „Umwelthelfer“ angewandten Verbraucherschutz.


    Quelle : http://automotive-opinion.com/…wmEhpyYf3n99GAdNdpn424lGU

  • Die DUH darf weiter machen wie bisher !



    Die DUH darf wahrscheinlich weiter munter abmahnen. Der BGH sieht eher das Berliner Justizministerium in der Pflicht, dem Umweltverein genau auf die Finger zu schauen. Da sehe ich allerdings schwarz – warum sollte die Behörde ein Interesse daran haben, einen derart effektiven Hilfssheriff degradieren? Nach einer Rechnung von „Capital“ verdient die DUH mit Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen in Millionenhöhe ungefähr sechs Mal so viel wie die diesbezüglich ebenfalls geübte Verbraucherzentrale Berlin.


    Die DUH dafür andauernd zu beschimpfen, bringt nichts. Die Pkw-EnVKV ist nun mal so, wie sie ist. Danke, Berlin und Brüssel. Wenn die DUH dieses verlockende Geschäftsfeld nicht besetzen würde, würde es wahrscheinlich ein anderer machen.
    Übrigens: Demnächst ist Europawahl.


    Autohaus-Online.de

  • Scheint so, als sind die noch lange nicht vor dem Aus !
    DUH beantragt Zwangshaft gegen Mitglieder der Regierung


    Die Deutsche Umwelthilfe will erreichen, dass Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung in Zwangshaft genommen werden. Es geht um die Durchsetzung der gerichtlich angeordneten Fahrverbote in Stuttgart.
    Im Streit um Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung einen Antrag auf Zwangshaft gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Eingang am Vortag.
    Die Organisation beantragt demnach Gefängnishaft für bis zu sechs Monate sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen.
    Seit Januar dieses Jahres gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Die DUH möchte nach eigenen Angaben die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erreichen.



    Ministerpräsident als Haft-Kandidat


    Die DUH will das Gericht dazu bewegen, Zwangshaft anzudrohen und im Fall fortdauernder Untätigkeit diese in einem weiteren Verfahren anzuordnen. Der Antrag ist dem Land zugestellt worden, das laut Verwaltungsgericht vier Wochen für eine Stellungnahme Zeit hat. Für einen Gefängnisaufenthalt könnten bei Erfolg der Antragsteller Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Betracht kommen.


    Automobilwoche vom 06.08.2019 (dpa-AFX/gem)

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