Reißverschlussregel in Autobahnausfahrt

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  • Hallo Zusammen,


    Auf der Autobahn kommt es manchmal vor dass in Ausfahrt mit zwei Streifen einer davon "plötzlich" endet.
    Es ist insbesonderes "unbequem" wenn es hinter scharfe Kurve passiert.
    Frage:
    Gilt in diesem Fall Reißverschlussverfahren oder nicht?
    Natürlich stelle ich nicht auf die Probe ob die "Nachbarn" akzeptieren, dass ich einfädele.


    Danke
    roje

  • "Plötzlich" endet sowas nicht idR stehen je 600m 400m und 200m davor ein Schild.
    Aber ja, wenn eine Fahrspur endet gilt "Reisverschlussprinzip". Allerdings verhält es sich damit wie mit dem Rechtsfahrgebot, man soll reinlassen, es ist aber nicht rechtsverbindlich.

  • "Plötzlich" endet sowas nicht idR stehen je 600m 400m und 200m davor ein Schild.
    Aber ja, wenn eine Fahrspur endet gilt "Reisverschlussprinzip". Allerdings verhält es sich damit wie mit dem Rechtsfahrgebot, man soll reinlassen, es ist aber nicht rechtsverbindlich.

    Nein verhält es sich nicht. Reisverschluss ist eine soll Regel, Rechtsfahrgebot ist auf Autobahnen keine soll Regel, sondern ein Muss.

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