Ich frage mich schon seit Längerem ob man vor diesen Glascontainern parken darf. Ich habe die Örtlichkeit einmal aus relevanten Blickwinkeln fotografiert.
Mal ein paar Fakten:
> An den Containern stehen keine Leerungszeiten.
> Die Container stehen auf dem Fußweg, wenn man den so nennen kann, da sehr breit. Also durchgezogener Bordstein.
> Eine mögliche Befüllung des Containers könnte auch von der Gehwegseite erfolgen. Also würde das nahe Parken am Container dies nicht verhindern.
> Eine Leerung des Containers wäre über die Zufahrt des abgesenkten Bordsteins möglich. Da wo der gelbe Opel übrigens rechtswidrig steht. Da verteilen die Politessen Zettelchen.
Ich habe leider noch nie gesehen wie die Container geleert wurden. Ob die da über die Fahrzeuge gehoben werden?
Oft wird der Platz direkt vor den Containern von Autos nicht beparkt. Vielleicht aus Unsicherheit. Aber durch den Parkplatzmangel ist man oft versucht sich dort hinzustellen. Wird auch hin und wieder praktiziert.
Ich fand bisher keine rechtliche Grundlage für diesen Fall in Verbindung mit der örtlichen Gegebenheit. Nur, wenn es Einbuchtungen extra für die Container gab, oder diese vor dem Bordstein, also auf der Straße, standen. Dann ist es klar, dass man sich nicht davor stellen kann. Wäre ja wie Parken in der zweiten Reihe und man würde den Verkehrsraum verengen.
Wäre über fachlichen Input dankbar.