Die Einführung des absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger hat offensichtlich Erfolg: Die Unfallzahlen und Alkoholverstöße gingen merklich zurück.
Seit dem 1. August 2007 gilt für Fahranfänger: Sie dürfen keinen Schluck Alkohol trinken, wenn sie am Steuer sitzen. Laut Gesetz handelt derjenige ordnungswidrig, der in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Einer neuen Studie zufolge wirkt diese Regelung.
Wie die Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach mitteilte, sind die Unfallzahlen alkoholisierter Fahranfänger deutlich gesunken. In den ersten zwölf Monaten nach Einführung des Verbots ging die Zahl der an einem Unfall beteiligten Pkw-Fahranfänger mit mindestens 0,3 Promille um 15 Prozent zurück. Alkoholverstöße allgemein gingen bei Fahranfängern um 17 Prozent zurück. Bei denjenigen über 21 Jahren betrug der Rückgang dagegen nur 2,5 Prozent.
Damit sei die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger ein "wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit", hieß es in der Mitteilung der Bundesanstalt. Den Erfolg des Verbots belege auch dessen Akzeptanz bei den Betroffenen. In einer Befragung von mehr als 1000 Fahranfängern bezeichneten 95 Prozent das entsprechende Gesetz als "sinnvolle Verkehrssicherheitsmaßnahme".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) äußerte sich erfreut. "Das Alkoholverbot für Fahranfänger ist ein Erfolg", ließ der CSU-Politiker über sein Ministerium mitteilen. "Wir werden diese erfolgreiche Maßnahme deshalb in der jetzigen Form fortführen." Er appelliere an alle, auch an die älteren Fahranfänger, sich konsequent an das Alkoholverbot zu halten.