Innenbeleuchtung?

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  • Die Innenbeleuchtung ist son heikles Thema, mit relativ viel Grauzone.


    Fakt ist, sie darf im öffentlichen Straßenverkehr, meines wissens, NICHT nach draussen hin leuchten. Die farbe dabei ist egal...
    Das ist aber relativ paradox, denn jedes auto hat ne Leselampe, und dem gesetz nach dürfte man die gar nicht einschalten, weil die dann ja nach aussen hin abstrahlt..

  • Hab folgendes gefunden:


    Meine Ergänzung vorweg:
    Eingeschaltete Innenbeleuchtung nachts während der Fahrt dürfte ein hinter Dir fahrendes Polizei(zivil-)Fahrzeug wahrscheinlich veranlassen, dich zumindest anzuhalten und zu versuchen, Dir 10€ Verwarngeld aufzudrücken. Der Grund liegt dann wohl in der manchmal direkt einsehbaren Lichtquelle sprich Blendung. Oder aber das Du nicht nachweisen kanst, das die Lampe Dich ablenkt. Aber nun lass ich die anderen reden....


    "Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen."


    Den ganzen "Schlamassel" gibts hier. Bisserl runterscrollen und dann taucht da so ein riesen Teil von Beitrag auf...

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