Und wer fährt?

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  • Von Stefan Szych Rechts die Getränkedose, links das Handy, im Mundwinkel hängt die Zigarette ... Und wer fährt? Klar kennen Sie diesen unmöglichen Kerl – vom großen Plakat an der Autobahn. Übertrieben? Leider nicht. Es gibt viele Arten von Leichtsinn am Steuer – jeder kennt sie, und für die meisten von uns sind sie nicht viel mehr als ein Kavaliersdelikt: telefonieren, essen, trinken, rauchen, dröhnend laute Musik, schminken ... Alles Kavaliersdelikte? Auch Lidstrich checken bei 120 auf der Autobahn? Oder Lesen im Stadtverkehr? Der Gesetzgeber ahndet nur zwei Unsitten mit einem Bußgeld: • Handy am Ohr kostet 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. • Laute Musik oder Kopfhörer auf beiden Ohren zehn Euro. Das war’s. Der Rest ist zwar genauso gefährlich, aber erlaubt.


    Massive Probleme gibt es jedoch, wenn es zu einem Unfall kommt: Dann erlischt in der Regel wegen grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz. So musste eine Versicherung nicht zahlen, weil sich der Unfallfahrer nach einer heruntergefallenen Zigarette bückte. (LG Lüneburg, Az.: 8 O 57/02). Leer ging auch der Fahrer aus, der einen Unfall baute, weil ihm eine Straßenkarte von den Knien auf die Füße gefallen war (OLG Rostock 6 U 175/03, DAR 2004, 707). Nicht verboten, aber doch verantwortungslos. Telefonieren am Steuer ist nur erlaubt, wenn beide Hände am Lenkrad bleiben. Das geht mit festeingebauter Freisprechanlage (ab etwa 90 Euro) oder Bluetooth-Headset (ab 30 Euro). Einfache Bluetooth-Anlagen verbinden sich automatisch per Funk mit dem Handy, können aber die Telefonnummern für komfortables Wählen nicht in den eigenen Speicher laden. Wer diesen Komfort möchte, muss mit mindestens 170 Euro rechnen.
    (Quelle: Autobild)