Hab eben in Mannheim Innenstadt beim einparken mit entgegenkommendem Verkehr und beidseitig parkenden Autos ein parkendes Auto mitgenommen weil die Straße zu eng für 4 Fahrzeuge war...
Zum Glück wars nicht mein Galant
sondern der VW T5 von der Firma in der ich arbeite (noch mal Glück gehabt)
Jetzt meine Frage: Die Polizei hat mir jetzt zur Last geworfen ich hätte das Parkende Auto während der Fahrt erwischt und nicht beim Einparken.
Gibts da strafrechtliche Unterschiede? und womit muss ich rechnen?