Parkendes Auto beschädigt

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • Hab eben in Mannheim Innenstadt beim einparken mit entgegenkommendem Verkehr und beidseitig parkenden Autos ein parkendes Auto mitgenommen weil die Straße zu eng für 4 Fahrzeuge war...


    Zum Glück wars nicht mein Galant :gott


    sondern der VW T5 von der Firma in der ich arbeite (noch mal Glück gehabt)


    Jetzt meine Frage: Die Polizei hat mir jetzt zur Last geworfen ich hätte das Parkende Auto während der Fahrt erwischt und nicht beim Einparken.


    Gibts da strafrechtliche Unterschiede? und womit muss ich rechnen?

  • Hat die Polizei gesehen wie du eingeparkt hast oder wie kommen die darauf das du beim vorbeifahren das Auto gestreift haben sollst. Hat die Polizei dir nichts gesagt es kann sein das du ein Bußgeld zahlen must und 1 bis 2 Punkte bekommen könntest.

    Einmal editiert, zuletzt von Lexx ()

  • Nein. Ich hab ja die Polizei gerufen- es hat locker 40min gedauert bis die erstmal da waren.


    Die polizei hat mich belehrt und damit auch gefragt ob ich die Schuld anerkenne udn gewillt bin das Bußgeld zu bezahlen. Hab den dann erstmal gefragt wie hoch das Bußgeld sein wird und er sagt so ca. 30€...


    darauf hin hab ich eingewilligt. Aber von Punkten hat er nix gesagt und ich hab leider vergessen ihn zu fragen ob es einen Unterschied gemacht hätte wenn er "beim einparken" geschrieben hätte

  • Dieses Thema enthält 29 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.