D-Führerschein abgegeben aber mit Int. Führerschein fahren???

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  • Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zum Führerschein.
    Ich muss jetzt meinen deutschen Führerschein abgeben, weil ich zuschnell gefahren bin :speed (in D).
    Da ich aber in der Schweiz meine Ausbildung mache, bin ich fasst nur in CH. Ich habe bevor ich in die Schweiz gekommen bin, mir den internationalen Führerschein geholt weil ich nicht wusste, ob der deutsche hier gültig ist.
    Jetzt meine Frage. Kann ich, auch wenn ich den deutschen abgegeben habe mit dem int. in der Schweiz fahren, weil es ja keine EU ist? (der Vater von einem Freund (Portugiese) hat gesagt, dass es alle Portugiesen hier so machen. Sie nehmen einfach den int. Führerschein, wenn sie den portugiesischen abgeben mussten.)


    tchau


    Rodriguez

  • Mustest Du den Führerschein abgeben, weil Du ein Fahrverbot bekommen hast oder wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen? Das sind die wichtigen Fragen. Der internationale Führerscheinn ist an Deine Fahrerlaubnis gekoppelt. Da Du den Europäischen(deutsches Exemplar) Führerschein abgeben musstest, hast Du in Deutschland mindestens ein Fahrverbot bekommen. Dann darfst Du auf keinen Fall in Deutschland mit dem Internationalen Schein fahren. Wenn Du es doch riskierst, dann kannst Du damit rechnen, dass Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird und Du eine Wiedererteilsperre von mindestens 6 Monaten erhältst. Und hier kommt der nächste Hammer. Wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen, dann verliert auch der internationale Führerschein sofort seine Gültigkeit, da Du dann keine Fahrerlaubnis mehr besitzt. Also: In Deutschland auf keinen Fall fahren!!!!


    Wenn Du "nur" ein Fahrverbot erhalten hast ( Du böser, böser Rechtslümmel :no ) dann gilt dieses Fahrverbot erst mal nur für die BRD, da Dir die Fahrerlaubnis ja nicht entzogen wurde. Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle mit einem schweizer Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der kann Dir da eine detailierte Auskunft erteilen, wie es in der Schweiz gehandhabt wird. Denn normaler Weise, hättest Du auch den internationalen Fürhrerschein mit in der Behörde abgeben müssen.

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

  • Also ich habe ein Fahrverbot von 30 Tagen bekommen (wegen 41 km/h zuschnellem Fahren auf der Autobahn, wegen Geschwindigkeitsbegrenzung bei einem Tunnel von 80 km/h). Musste aber nur den deutschen Fahrausweis abgeben. Wo ist der Unterschied zwischen 'Fahrverbot bekommen' und 'Fahrerlaubnis entzogen'? Wegen was kann einem die Fahrerlaubnis entzogen werden?


    Ich habe nicht vor in der Zeit des Fahrverbots in Deutschland zu fahren. Es interessiert mich eben nur, ob dieses Fahrverbot nur für Deutschland gilt oder für die gesamte EU inkl. Schweiz? (Ich denke es ist doch auch noch ein Sonderfall, weil die Schweiz ja nich zur EU gehört?!?!?!)


    tchau


    Rodriguez

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